Ausschüsse und Gremien

In der konstituierenden Sitzung am 29. Oktober 2009 hat der Rat die Anzahl und die Bezeichnungen der Ausschüsse festgelegt. Außerdem bestimmte er, wie viele Mitglieder den Ausschüssen angehören.

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

Die meisten Ausschüsse haben 13 Mitglieder. Ausnahmen bilden der Hauptausschuss, dessen 14. Mitglied der Oberbürgermeister ist, und folgende Ausschüsse, deren Mitgliederzahl auf sechs beziehungsweise sieben festgelegt worden ist:

  • Bauausschuss
  • Gesundheitsausschuss
  • Kreiswahlausschuss
  • Liegenschaftsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Ausschussvorsitzende

Eine Auflistung der aktuellen Ausschussvorsitzenden sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter können Sie herunterladen:

Ausschussvorsitzende, Stellvertreterinnen und Stellvertreter [PDF, 43 KB]

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Mitglieder der Ausschüsse sind grundsätzlich Ratsmitglieder. Daneben können aber auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger - außer beim Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - zu Mitgliedern eines Ausschusses bestellt werden. Dafür kommt jede wahlberechtige und in Köln gemeldete Person in Betracht. Mit einer Wahl eröffnet die Gemeindeordnung die Möglichkeit, zusätzlichen Sachverstand in die Ausschussarbeit einzubinden.

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger verfügen über die selben Rechte wie ein Ratsmitglied. Insbesondere sind sie auch stimmberechtigt.

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger 

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