Ausschüsse und Gremien

In der konstituierenden Sitzung am 29. Oktober 2009 hat der Rat die Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Anzahl der Mitglieder mit Stimmrecht festgelegt.

Ausschüsse und Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

AusschussAnzahl
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales13
Anregungen und Beschwerden13
Bauen7
Finanzen13
Gesundheit7
Hauptausschuss14
Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW6
Kunst und Kultur13
Liegenschaften7
Rechnungsprüfung13
Schule und Weiterbildung 13
Soziales und Senioren13
Sport13
Stadtentwicklung13
Umwelt und Grün13
Verkehr13
Wahlprüfung7
Wirtschaft13

Das 14. Mitglied des Hauptausschusses ist der Oberbürgermeister. 

Ausschussvorsitzende

Eine Auflistung der aktuellen Ausschussvorsitzenden sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter können Sie nachfolgend herunterladen:

Ausschussvorsitzende [PDF, 52 KB]

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Mitglieder der Ausschüsse sind grundsätzlich Ratsmitglieder. Daneben können aber auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger - außer beim Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - zu Mitgliedern eines Ausschusses bestellt werden. Dafür kommt jede wahlberechtige und in Köln gemeldete Person in Betracht. Mit einer Wahl eröffnet die Gemeindeordnung die Möglichkeit, zusätzlichen Sachverstand in die Ausschussarbeit einzubinden.

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger verfügen über die selben Rechte wie ein Ratsmitglied. Insbesondere sind sie auch stimmberechtigt.


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