Ausschüsse und Gremien
In der konstituierenden Sitzung am 29. Oktober 2009 hat der Rat die Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Anzahl der Mitglieder mit Stimmrecht festgelegt.
Ausschüsse und Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
| Ausschuss | Anzahl |
|---|---|
| Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales | 13 |
| Anregungen und Beschwerden | 13 |
| Bauen | 7 |
| Finanzen | 13 |
| Gesundheit | 7 |
| Hauptausschuss | 14 |
| Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW | 6 |
| Kunst und Kultur | 13 |
| Liegenschaften | 7 |
| Rechnungsprüfung | 13 |
| Schule und Weiterbildung | 13 |
| Soziales und Senioren | 13 |
| Sport | 13 |
| Stadtentwicklung | 13 |
| Umwelt und Grün | 13 |
| Verkehr | 13 |
| Wahlprüfung | 7 |
| Wirtschaft | 13 |
Das 14. Mitglied des Hauptausschusses ist der Oberbürgermeister.
Ausschussvorsitzende
Eine Auflistung der aktuellen Ausschussvorsitzenden sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter können Sie nachfolgend herunterladen:
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Mitglieder der Ausschüsse sind grundsätzlich Ratsmitglieder. Daneben können aber auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger - außer beim Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - zu Mitgliedern eines Ausschusses bestellt werden. Dafür kommt jede wahlberechtige und in Köln gemeldete Person in Betracht. Mit einer Wahl eröffnet die Gemeindeordnung die Möglichkeit, zusätzlichen Sachverstand in die Ausschussarbeit einzubinden.
Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger verfügen über die selben Rechte wie ein Ratsmitglied. Insbesondere sind sie auch stimmberechtigt.