Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten und dem kommunalen Großmarkt hat der Rat der Stadt Köln in seinen Sitzungen vom 20. Mai 1999 und 13. November 2008 eine ordnungsbehördliche Verordnung  (Marktverordnung) beschlossen. Darin sind die unausweichlich notwendigen Regeln des Verhaltens der berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Marktverkehr - insbesondere mit Blick auf Hygiene und Verkehrssicherheit - festgehalten.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit

Kölner Marktverordnung und Marktsatzung Entgeltordnung für die Benutzung der Verkehrsflächen des Großmarktes Raderberg mit Kraftfahrzeugen Auszug aus der Gewerbeordnung - Abschnitt IV