Nutzen Sie während unserer Öffnungszeiten bitte zunächst den telefonischen Beratungsservice
unter der Nummer 0221 / 221-31888
und das E-Mail-Postfach sozialamt.fachstellewohnen@stadt-koeln.de
Weiteres hierzu finden Sie unter "Kontakt".
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch:
- Kündigung
- Räumungsklage
- Räumungsurteil oder
- Zwangsräumungstermin
bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an, um dies zu verhindern. Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung Ihres Einkommens, für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Zusätzlich sind weitergehende persönliche Hilfen möglich.
Benötigte Dokumente
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Antrag
ausgefüllt und von allen volljährigen Personen im Haushalt unterschrieben
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Personalausweis oder Pass
mit Aufenthaltsberechtigung
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Schwerbehindertenausweis
falls vorhanden
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Datenschutzerklärung
ausgefüllt und von allen volljährigen Personen im Haushalt unterschrieben
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Schweigepflichtentbindung
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Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete (Mietbescheinigung)
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Kündigungsschreiben, Räumungsklageschrift, Räumungsurteil oder Vergleich
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Nachweise über die Zahlung der laufenden Miete
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Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate
nicht, wenn Sie diese bereits beim Jobcenter oder den Außenstellen des Sozialamts vorgelegt haben
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Nachweise über Ihr Vermögen
zum Beispiel Kraftfahrzeug-Papiere oder Sparbücher oder Lebensversicherungspolicen
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Nachweise über Art und Höhe des Einkommens
zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Bescheid über Sozialleistungen, Wohngeldbescheid
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Nachweise über Unterhalts- und Schuldverpflichtungen
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In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen notwendig sein. Darüber informieren wir Sie.
Selbsthilfe und finanzielle Hilfe
Zunächst ist es unser Ziel, mit Ihnen die Möglichkeiten zur Selbsthilfe, zum Beispiel durch eine Ratenzahlung, zu erarbeiten. Diese unterstützen wir gegebenenfalls durch Verhandlungen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir nach Antrag Ihr Mietverhältnis durch die Übernahme Ihrer Mietrückstände sichern. Falls dies nicht möglich ist, gewähren wir Ihnen Hilfen zur Beschaffung einer neuen Wohnung.
Diese Hilfen können alle Kölner Bürger*innen unabhängig von ihrer jeweiligen Einkommensart in Anspruch nehmen. Notwendige finanzielle Hilfen werden von uns in der Regel als Darlehen gewährt.
Falls dies nicht möglich ist, können Sie bei uns alternativ Hilfen zur Beschaffung einer neuen Wohnung beantragen.
Kontakt
Für die Zeit, in der wir für den Publikumsverkehr geschlossen haben, ersetzen wir die persönliche Beratung in der Fachstelle Wohnen durch einen telefonischen Beratungsservice.
Bitte nutzen Sie dafür die zentrale Rufnummer 0221 / 221-31888.
Alternativ können Sie sich auch an das folgende Postfach wenden: sozialamt.fachstellewohnen@stadt-koeln.de
Bitte geben Sie immer Namen, Postleitzahl und Telefonnummer an.
Sie können die Unterlagen per Post, per Fax, per Einwurf in den Hausbriefkasten sowie per E-Mail einreichen. Reichen Sie nach Möglichkeit keine Originalunterlagen ein. Kopien reichen aus. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Kommunikation per E-Mail zwar ein wesentlicher Bestandteil moderner, effizienter Kommunikation ist, jedoch datenschutzrechtliche Gefahren birgt. Sollten Sie trotzdem den E-Mail–Verkehr bevorzugen, verschicken Sie bitte möglichst PDF-Dateien und keine Fotos.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ausnahme: Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Fachstelle Wohnen - Prävention
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-31888
- Telefax
- 0221 / 221-25554
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fachstelle Wohnen - Prävention
- Öffnungszeiten
-
Nur nach Vereinbarung!