Die Ahnen- und Familienforschung rückt immer mehr in das Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Viele fragen sich, wer sind meine Vorfahren, woher komme ich? Bei der Klärung dieser Fragen können Sie auf unsere Erfahrungen zurückgreifen. Wir sind Ihnen bei der Suche nach Ihren Vorfahren behilflich.

Benötigte Dokumente

  • Angaben über die gesuchte Person

    Die Angaben über die gesuchte Person oder die gesuchten Personen, wie zum Beispiel Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, sollten so detailliert wie möglich sein.

Aufbewahrungsfristen

Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 sind Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren einsehbar. Diese Unterlagen befinden sich im Historischen Archiv.

Jüngere Urkunden sind beim Standesamt zu finden.

Weitere Informationen

Durch den Einsturz des Stadtarchivs am 3. März 2009 sind die kurz zuvor übernommenen Personenstandsunterlagen auf absehbare Zeit nicht benutzbar. Einen Teil der vom Einsturz betroffenen Zivil- und Personenstandsregister können Sie online in den digitalisierten Zweitschriften des Landesarchivs recherchieren.

Das digitale Historische Archiv Köln - Archivgut des Landesarchiv NRW

Benötigen Sie eine beglaubigte Kopie einer dieser Urkunden oder werden online nicht fündig, wenden Sie sich bitte direkt an das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland in Duisburg. Dort sind einsehbar:

  • Geburtsregister bis 1898
  • Heiratsregister bis 1928
  • Sterberegister bis 1978
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland

Terminvereinbarung online

Für diese Dienstleistung können Sie beim Standesamt, Abteilung Urkundenservice, online einen Termin vereinbaren.

Terminvereinbarung online

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Die schriftliche Anfrage nach Auskünften und Urkunden sollte aber so detailliert wie möglich sein, da sich die Höhe der Gebühr beim Standesamt nach dem Suchaufwand richtet.

Gebühren

Für jeden Suchvorgang werden Gebühren erhoben. Die Gebühren des Standesamtes schwanken je nach Aufwand zwischen 17 Euro und 66 Euro, die auch fällig werden, wenn eine Suche ergebnislos verlaufen ist. Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

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