Sicher zum Unterricht

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Jede*r kennt das Bild: Kurz vor Schulbeginn oder Schulende fahren unzählige Autos vor das Schulgebäude und rangieren teilweise verkehrswidrig. Diese unübersichtlichen Situationen sind für Kinder kaum zu überblicken und gefährlich.

Daher möchten wir die Schulwege für Kinder sicherer gestalten. Dazu können Schulstraßen beitragen. In einem Pilotprojekt sperren wir vor einigen Schulen Straßenabschnitte unmittelbar vor Schulbeginn oder Schulende zeitweise für einfahrende Autos und den Durchgangsverkehr. Kinder wie Eltern brauchen genügend Sicherheit auf dem Schulweg, sodass Elterntaxis weitgehend entbehrlich sind.  

Schließlich ist es für die Entwicklung der Kinder sehr wichtig, zu Fuß zur Schule gehen zu können. Sie sammeln Erfahrungen im Straßenverkehr und werden selbständig.

Wie sieht eine Schulstraße aus?

Der Begriff Schulstraße ist gesetzlich nicht näher definiert. Im Allgemeinen versteht man unter der Einrichtung einer Schulstraße die zeitlich beschränkte Sperrung einer Straße vor einer Schule zu Schulbeginn und/oder Schulende.

Die Sperrung der Straße wird mit dem Verkehrsschild "Verbot der Einfahrt" beschildert. Damit ist die Zufahrt für den motorisierten Verkehr temporär nicht erlaubt. Auch Anlieger*innen dürfen in der festgelegten Zeit lediglich von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz aus der Straße herausfahren. Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist ein uneingeschränktes Befahren selbstverständlich erlaubt.

Gibt es bereits Schulstraßen in Köln?

Erste Schulstraßen testen wir seit Anfang 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes in den Stadtteilen Ehrenfeld und Ossendorf. Seit 7. August 2023 nehmen auch die Rosenmaarschule in Höhenhaus und die Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße in Brück teil. Wir versprechen uns aufgrund der Lage der beiden Schulen neue Erkenntnisse, denn die neuen Schulstraßen liegen an Einbahnstraßen und es handelt sich um Siedlungen mit Einfamilienhäuser.

Wo und wann wird gesperrt?

Die Lindenbornstraße wird im Abschnitt zwischen Sömmeringstraße / Lindenbornstraße und Lindenbornstraße / Fröbelstraße zu folgenden Zeiten für einfahrende Fahrzeuge gesperrt:

  • Montag bis Freitag
    7:45 bis 8:30 Uhr und 14:45 bis 15:15 Uhr

Die Straße Am Pistorhof wird im Einmündungsbereich der Frohnhofstraße zu folgenden Zeiten für einfahrende Fahrzeuge gesperrt:

  • Montag bis Freitag
    7:45 bis 8:15 Uhr und 14:45 bis 15:15 Uhr

Die Straße Am Rosenmaar und die Heidenrichstraße wird zu folgenden Zeiten für einfahrende Fahrzeuge gesperrt:

  • Montag bis Freitag
    7:45 bis 8:15 Uhr und 15 bis 15:30 Uhr

Die Fritz-Schu-Straße und die angrenzende Diesterwegstraße wird zu folgenden Zeiten für einfahrende Fahrzeuge gesperrt:

  • Montag bis Freitag
    7:45 bis 8:15 Uhr und in der Einführungsphase 14:45 bis 15:15 Uhr

Die Ausfahrt aus den Straßen ist während der Sperrung weiterhin möglich. Rettungs- und Einsatzfahrzeuge haben jederzeit freie Zufahrt.

Das Pilotprojekt ist in Zusammenarbeit mit Schulleitungen, Elternvertretungen und Initiativen entstanden. Zur Unterstützung der Eltern, die auf das Auto angewiesen sind, haben wir bereits sogenannte Kiss-and-Ride-Zonen eingerichtet. So zum Beispiel in der Rochusstraße, nahe der Maria-Montessori-Schule. Von hier aus können die Kinder zu Fuß zur Schule laufen, radeln oder rollen. Zu diesem Zweck wurde auch die Beleuchtung in der angrenzenden Parkanlage verbessert.

Wie ist die Rechtslage zu Schulstraßen?

Die Einrichtung einer Schulstraße mit der Beschilderung eines Einfahrtverbotes setzt voraus, dass eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt. Diese wird mit der kritischen Verkehrssituation begründet, die regelmäßig vor den Schulen entsteht, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen oder abholen und dabei gefährdende Park- und Wendemanöver durchführen.

In Köln haben sich bereits einige Bezirksvertretungen per Beschluss für Schulstraßen ausgesprochen, um die Sicherheit auf Schulwegen zu erhöhen. Teilweise wird dabei ein Durchfahrtsverbot vor den Schulen befürwortet, die das Befahren der Straße für einen bestimmten Zeitraum vollständig verbietet. Damit wir die Schulwege für die Kinder sicherer machen und zugleich die Einschränkungen für Anwohnende abmildern können, testen wir mit dem Pilotprojekt eine Kompromisslösung. Die Straßen sind zu Schulbeginn und je nach Standort auch nach Schulende nur für einfahrende Autos gesperrt. Die Sperrzeiten sind dabei auf ein Minimum beschränkt. Anliegende dürfen von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz weiterhin ausfahren.

Von dem Einfahrtsverbot können wir Anwohnende nicht ausnehmen, da das Verkehrsrecht nur den Begriff des "Anliegers" mit der Beschilderung "Anlieger frei" kennt. Damit sind vereinfacht gesagt alle Menschen gemeint, die ein Anliegen in der Straße haben, darunter auch Eltern der Schüler*innen oder Besucher*innen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Schulstraßen als eigenes Verkehrszeichen nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert. Beispielsweise in Österreich gibt es seit letztem Jahr das Verkehrszeichen "Schulstraße", das unter anderem Anwohnenden neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Die Entscheidung über die Einführung können wir als Stadt nicht treffen, da dafür eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung notwendig ist. Mit dem Pilotprojekt möchten wir das Thema Schulstraße in Zukunft weiter nach vorne bringen, indem wir die Einfahrtsverbote umfangreich testen.

Welche Vorteile bringen Schulstraßen?

Wenn weniger Autos im Umfeld von Schulen unterwegs sind, wird es für die Schüler*innen und andere Verkehrsteilnehmende sicherer. Auch hat es Vorteile für Kinder, die sich selbständig auf den Weg zum Unterricht machen:

  • Sie üben sich im Straßenverkehr und werden selbständig.
  • Sie lernen, sich zu orientieren.
  • Sie haben auf dem Schulweg Zeit für ihre Freund*innen.
  • Sie bewegen sich an der frischen Luft.
  • Sie gewöhnen sich daran, umweltfreundlich mobil zu sein.

Wie geht es weiter?

Die Schulstraßen setzen wir zunächst als Pilotprojekt um. Innerhalb der Projektlaufzeit bis März 2024 beobachten wir die Situationen vor Ort genau. Dabei beteiligen wir die unmittelbar betroffenen Anliegenden in den Schulstraßen an dem jeweiligen Prozess. Am Ende der Projektlaufzeit entscheiden wir über eine Fortführung oder eine notwendige Anpassung.

Anwohnende, Schüler*innen, Eltern und Schulpersonal können sich bis dahin auf unserem Beteiligungsportal zum Projekt äußern.

Beteiligungsportal der Stadt Köln

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie uns zu den Schulstraßen Fragen stellen oder Anregungen geben möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Kontakt Schulstraßen