Um einen Köln-Pass zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie müssen den Köln-Pass beantragen oder Sie erhalten ihn automatisch. Prüfen Sie hier, zu welchem Personenkreis Sie gehören. 

Köln-Pass auf Antrag

Den Köln-Pass können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Sie erhalten laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Köln
  • Sie beziehen Wohngeld durch eine unserer Wohngeldstellen
  • Sie bekommen den Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
  • Sie erhalten für Ihr Kind Leistungen im Rahmen der Frühförderung
  • Sie wohnen in einem Alten- oder Pflegeheim
  • Sie wohnen in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe und haben lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung
  • Sie haben ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen, das nur maximal dreißig Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dies für Sie zutrifft, sollten Sie einen Antrag stellen. Die genaue Berechnung wird dann von uns vorgenommen.

Köln-Pass ohne Antrag

Einen Köln-Pass erhalten Sie ohne Antrag, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Sie erhalten laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt
    (Dies sind Leistungen vom Außenstellen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in den Stadtbezirken. Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter, zum Beispiel Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.)
  • Sie erhalten eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Sie erhalten laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie erhalten laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

In diesen Fällen brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Der Köln-Pass wird automatisch ausgestellt und zugeschickt.

Alleinstehende Wohnungslose

Wenden Sie sich bitte an das Servicebüro Bildung und Teilhabe, Köln-Pass