Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene
Das Kulturamt unterstützt mit weiteren 300.000 Euro jährlich die notwendige Anschaffung beziehungsweise den Austausch der technischen Ausstattung der Gruppen und Institutionen der freien Szene. Darüber hinaus können Zuschüsse für bauliche Maßnahmen beantragt werden, die notwendig sind, um die Genehmigung als Versammlungsstätte sicherzustellen oder dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten. Der Rat hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen diese zusätzlichen Mittel bereitgestellt, um den wachsenden Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und allgemeinem Instandsetzungsbedarf gerecht zu werden sowie Technikbedarf unterstützen zu können. Die Bezuschussung ist abhängig von der Förderhöhe an eine mehrjährige kulturelle Nutzung gebunden.
Kriterien der Förderung
- Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum in Köln für die kulturelle Arbeit nutzen.
- Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung.
- Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden.
- Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst.
Förderfähige Maßnahmen
- Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung beziehungsweise Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte am beziehungsweise in das Gebäude (beispielsweise Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen)
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung der Vermieterin oder des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht.
- Bauliche Maßnahmen beziehungsweise mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (beispielsweise mobile Tribüneneinbauten)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung
- Mobile Technikausstattung beziehungsweise nutzungsspezifische Technikeinbauten
Die Zuschüsse können bei der entsprechenden Sparte unterjährig bis zum 30. September für das laufende Jahr beantragt werden. Die Prüfung und Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Bitte beachten Sie unbedingt vor einer Antragstellung die Informationen zum Verfahren im Merkblatt zum Antrag auf Förderung im Bereich "Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene".
Technikförderung für Clubs und Musikspielstätten
Die Ausschreibung für das Förderjahr 2026 ist beendet. Wir informieren zu gegebener Zeit über neue Fördermöglichkeiten.
Wir unterstützen die Kölner Clubs in 2026 erneut mit finanziellen Förderungen von bis zu 5.000 Euro bei der Erneuerung oder Aufbesserung ihrer technischen Begebenheiten. Der Ausschuss für Kunst und Kultur des Kölner Rates hat beschlossen, uns zu diesem Zweck Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das Förderprogramm richtet sich an Kölner Clubs, die eigene Liveprogramme oder Bookings mit künstlerischen DJs durchführen. Kriterien und weitere Informationen zur Technikförderung für Clubs finden Sie in der Ausschreibung:
Betriebskostenzuschuss für Interessenvertretungen der freien Szene
In der Freien Szene spielen Interessenvertretungen eine wichtige Rolle. Sie diskutieren wichtige Themen einer Kultursparte, kommunizieren diese nach innen und außen und tragen so zu einer zukunftsorientierten Entwicklung bei. Zudem vertreten sie die Interessen der Sparten gegenüber der Politik und Verwaltung und bearbeiten Fragestellungen, die über Einzelinteressen hinausgehen.
Wir unterstützen Interessenvertretungen bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen in Form von Betriebskostenzuschüssen.
Die Ausschreibung für die Förderjahre 2027 bis 2029 ist beendet. Wir informieren zu gegebener Zeit über neue Fördermöglichkeiten.
Neue, innovative Kleinfestivals und Veranstaltungen
Derzeit gibt es in diesem Bereich keine Ausschreibung.
Gefördert werden Festivals und Veranstaltungen, die in experimentellen Ansätzen die Grenzen zu anderen Gesellschaftsbereichen wie Jugendkultur, Sport, Medien, Stadtentwicklung sowie den angewandten Künsten (Design, Architektur) überschreiten. Gefördert werden sollen hierbei insbesondere junge oder neu gegründete Initiativen.
Wir fördern professionelle Künstler*innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger*innen richten. Die Förderung von semiprofessionellen Künstler*innen oder Projekten von Laien ist nicht möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat für Kulturelle Teilhabe.
Für inhaltliche oder künstlerische Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herr Zsolt Káldy
Telefon: 0221/221-35738
Fax: 0221/221-24953
Für Fragen zur Kalkulation oder Abrechnung wenden Sie sich bitte an:
Julia Möller
Telefon: 0221 / 221–35122
Kontakt
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Ihre Ansprechpartner*innen sind:
Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene
Kulturraummanagement: Ayse Altas
Telefon: 0221 / 221-32865
Technikförderung für Clubs
Dagmar Scholten
Telefon: 0221 / 221-29537
Betriebskostenzuschuss für Interessenvertretungen der freien Szene
Hier wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fachreferat.
Neue, innovative Kleinfestivals und Veranstaltungen
Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle Teilhabe: Zsolt Káldy
Telefon: 0221 / 221-35738