Das Corona-Virus und seine Folgen: Informationen für Kulturveranstalter*innen über die Kulturförderung des Kulturamts

Die Corona-Pandemie beeinflusst unser aller Leben nach wie vor massiv. Die aktuellen Informationen über die geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte den städtischen Veröffentlichungen zur Coronaschutzverordnung.

Zur Eindämmung des Corona-Virus finden alle persönlichen Beratungsgespräche im Kulturamt ausschließlich nach Terminvereinbarung statt. Eine telefonische Beratung ist weiterhin jederzeit möglich.

Aktuelle Informationen zur Lage
Kontakt - Ansprechpartner*innen im Kulturamt

Wir wünschen Ihnen allen viel Kraft, Durchhaltevermögen und gute Nerven. Bleiben Sie gesund!

Informationen zu weiteren Hilfsangeboten

Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022.

Sie richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Anträge können bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtig. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

"Auf geht’s!" - Stipendienprogramm für freischaffende Künstler*innen

Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstler*innen aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Künstler*innen, die bereits in den ersten beiden Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch jetzt wieder antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren beziehungsweise umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.

Mit dem umfangreichen Stipendienprogramm in Höhe von 90 Millionen Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kunstschaffende dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihr künstlerisches Potential wieder zu entfalten.

Die Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2022 ausschließlich über ein Online-Formular möglich.

Dieses kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden.

Weitere Informationen zum Stipendienprogramm "Auf geht's!"

Sonderfonds des Bundes: Hilfen für Kulturveranstalter*innen

Um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Kulturveranstaltungen zu fördern, stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit. Dieser Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die aufgrund der geltenden Corona-Regeln nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Daneben soll eine Ausfallabsicherung helfen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zur vollständigen Absage von Veranstaltungen kommt.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung wurde der Sonderfonds im Dezember 2021 angepasst und für einen befristeten Zeitraum um die Anerkennung freiwilliger Absagen in den Ausfallabsicherungen erweitert. 

Informationen zu Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Unterstützung für Künstler*innen und Kreative

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Für Künstler*innen geht es um die Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.

 

Hilfe für Kultur und Medien: Das neue Förderprogramm NEUSTART KULTUR

Seit Sommer 2020 gibt es das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR.

Mit mittlerweile über 70 Programmlinien und Mitteln in Höhe von zwei Milliarden Euro hilft die Bundesregierung, den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.

 

Übersicht der Förderprogramme nach Sparten

NEUSTART KULTUR "Stipendien"
NEUSTART KULTUR "Kino / Film"
NEUSTART KULTUR "Spartenübergreifende Digital-Programme"
NEUSTART KULTUR "Tanz"
NEUSTART KULTUR "Theater"
NEUSTART KULTUR "Literatur / Buch- und Verlagsbranche"
NEUSTART KULTUR "Bildende Kunst / Galerien"
NEUSTART KULTUR "Musik / Festivals / Musikclubs"

Solo-Selbständige Künstler*innen und Kreative

Solo-selbständige Kulturschaffende können ab sofort die Neustarthilfe 2022 beantragen.

Neustarthilfe 2022 für solo-selbständige Kulturschaffende

Aktuelle Informationen zu den 

  • Überbrückungshilfen I-III,
  • der Überbrückungshilfe III Plus,
  • der Neustarthilfe und 
  • Neustarthilfe Plus sowie zu den 
  • November- und Dezemberhilfen,
  • ein praxisnah beantworteter Fragenkatalog sowie
  • die Möglichkeit zur Antragstellung

finden Sie auf der folgenden Internetseite:

Corona-Hilfen der Bundesregierung

Weitere nützliche Links:

Überbrückungs- und Neustarthilfen der Bundesregierung
Corona-Soforthilfe: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren
Förderdarlehen
Schnellkredit der KfW
Kurzarbeitergeld
Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit