In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach kleinere Klimaschutzprojekte beziehungsweise Initiativen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützt.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass lokal ein großer Bedarf für die Förderung kleinerer Klimaschutzprojekte besteht, da andere Förderprogramme oft Bagatellgrenzen oder komplexe Förderrichtlinien haben, die sich selten an kleine Projekte von Vereinen etc. richten.
Daher hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, bis 2021 zukunftsweisende Klimaschutz-Kleinprojekte mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der gesamten Projektkosten zu fördern. Die Gesamtprojektkosten dürfen maximal 10.000 Euro betragen. Die Förderung beträgt höchstens 5.000 Euro pro Projekt.
Das Förderprogramm Klimaschritte ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Ehrenamtliche Vereine und Initiativen
- Bildungseinrichtungen
- Religiöse Einrichtungen
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung vorliegen?
- Klimaschutzprojekt in Köln, das freiwillig, nicht kommerziell und nicht parteipolitisch ausgerichtet ist
- Das Projekt wurde noch nicht begonnen
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Was wird gefördert?
- Klimaschutzmaßnahmen, die Multiplikator*innen ansprechen oder klimafreundliches Verhalten aktivieren
- Klimaschutzmaßnahmen zur Sensibilisierung oder Bewusstseinsbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Wettbewerbe oder Mitmach-Aktionen
Wie läuft das Antragsverfahren?
Bitte nutzen Sie den Antrag aus dem Downloadservice und senden diesen an:
Stadt Köln
Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Koordinationsstelle Klimaschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Das Förderprogramm ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und befindet sich nun in der Abrechnungsphase. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, daher funktioniert der Downloadservice hier nicht mehr.
Wann erfolgt die Auszahlung der bewilligten Förderung?
Beantragte Zuschüsse werden erst nach Bewilligung des Projektes überwiesen. Die Überweisung kann nur auf ein in Deutschland geführtes Konto überwiesen werden. Eine Barauszahlung von Zuschüssen ist nicht möglich.
Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme
Nach Abschluss der Maßnahme ist die/der Zuwendungsempfänger*in verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Weitere Informationen können der Richtlinie zum Förderprogramm Klima-Schritte entnommen werden.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit die Haushaltslage dies zulässt beziehungsweise zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht verbraucht sind.
Kontakt
Ihre Ansprechperson bei der Koordinationsstelle Klimaschutz
Telefon: 0221 / 221-29213
Telefonische Beratungszeiten:
- Dienstag, 14 Uhr bis 16 Uhr
- Donnerstag, 10 Uhr bis 12 Uhr
Persönliche Beratung zum Förderprogramm nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung