Wo kann ich mich impfen lassen?
- in Ihrer Hausarztpraxis oder in Ihrer Facharztpraxis
- in Ihrer Kinderarztpraxis (Impfung bei Minderjährigen)
- bei Betriebsärzt*innen
- in Apotheken, die Sie über den "ApoGuide" ermitteln können:
Wo finde ich aktuelle Informationen zur Corona-Schutzimpfung?
Aktuelle Informationen zur Covid-Schutzimpfung finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts:
Kontaktmöglichkeiten für Impfangelegenheiten
Bei weiteren Fragen zur Corona-Impfung wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder an das Bürgertelefon der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter 0211 / 9119-1001.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung, Videos und Texte in Leichter Sprache
Informationen für von Impfschäden betroffene Personen
Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.
Die Anzahl der Impfgeschädigten in Köln ist nach wie vor gering.
Seit Anfang des Jahres 2026 unterstützt eine neue Clearingstelle des Landes NRW Betroffene mit gesundheitlichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Schutzimpfung in Form einer kostenlosen Anlauf-, Kontakt und Vermittlungsstelle.
Betroffene können sich über ein Kontaktformular an die Clearingstelle des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW wenden:
Informationen zu Long-Covid
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Internet-Seite zu Long-Covid eingerichtet. Sie bietet eine Anlaufs- und Informationsstelle und Plattform für alle, die nach Antworten und Hilfe suchen:
Ein Kontakt- und Versorgungszentrum für Kinder und Jugendliche ist Teil des nationalen Versorgungsnetzwerks PEDNET-LC (Pädiatrisches Netzwerk für die Versorgung und Erforschung von Long-COVID-ähnlichen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen):
Aktuelle Corona-Regelungen in Köln
Die Corona-Regelungen des Landes NRW wurden mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufgehoben. Somit besteht auch keine Maskenpflicht mehr für Besucher*innen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Unberührt hiervon bleibt das Hausrecht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.