Grillplätze
Grillen auf öffentlichen Grünflächen
In Köln besteht an vielen Stellen die Möglichkeit zu grillen und dabei mit Ihrer Familie und Ihren Bekannten eine erholsame Zeit zu verbringen. Ihnen stehen dafür speziell eingerichtete Grillplätze zur Verfügung. Die im März 2003 in Kraft getretene Grünflächenverordnung erlaubt darüber hinaus auch das Grillen auf geeigneten öffentlichen Grünflächen. Voraussetzung ist aber, dass weder Mensch noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Was Sie beachten müssen:
Grundsätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass andere Personen nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche gefährdet oder belästigt werden. Darüber hinaus dürfen Sie die Grünflächen nicht beschädigen oder beschmutzen. Wenn Sie sich an den folgenden Hinweisen orientieren, steht einem ungetrübten Grillvergnügen nichts im Wege:
- Verwenden Sie nur einen handelsüblichen Grill, damit ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe besteht. So genannte Einweg-Grills sind nicht erlaubt, weil Sie unmittelbar auf dem Boden liegen und die Grasnarbe dauerhaft schädigen.
- Achten Sie darauf, dass andere Personen nicht durch Rauch, Geruch, Lärm oder Flugasche belästigt werden. Halten Sie also ausreichend Abstand.
- Machen Sie keine offenes Feuer, das ist grundsätzlich verboten!
- Halten Sie einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Bäumen und Wohngegenden ein. So vermeiden Sie Belästigungen und Brandgefahren.
- Sorgen Sie dafür, dass die Grillstelle immer beaufsichtigt und später restlos abgelöscht wird.
- Entsorgen Sie sämtliche Abfälle, einschließlich der Grillasche. Aber beachten Sie, dass weder Glut noch organische Abfälle wie Knochen oder andere Essensreste in die öffentlichen Entsorgungsbehälter gelangen dürfen.
Wo Grillen verboten ist
Grundsätzlich verboten ist das Grillen
- im Botanischen und Forstbotanischen Garten,
- im Rheinpark und Rheingarten,
- im Stadtgarten,
- in den Vogelschauen und Wildparks,
- auf ausgewiesenen Spielwiesen,
- auf Hundefreilaufflächen,
- auf Zieranlagen,
- auf baumbestandenen Parkflächen und
- im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken.
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Grillen im Wald grundsätzlich verboten ist (Landesforstgesetz).
Speziell eingerichtete Grillplätze im Stadtgebiet
Rodenkirchen (Bezirk 2)
Lage:
Auf den Vorflutflächen des Rheins in Höhe des Campingplatzes Berger bei Strom-Kilometer 681,5.
Ausstattung:
Grillstelle mit Sitzplätzen, ohne Unterstellplatz. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Lindenthal (Bezirk 3)
Lage:
Stadtwald, Fort VI (auch Fort "Deckstein" genannt).
Ausstattung:
Feuerstelle, Sitzplätze, Tische. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges:
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Chorweiler (Bezirk 6)
Lage:
Am Fühlinger See befinden sich insgesamt vier Grillplätze.
Ausstattung:
Feuerstelle, teilweise sind Sitzgelegenheiten vorhanden. Unterstellmöglichkeiten sind zum Teil in der Nähe.
Sonstiges:
Feiern, Firmen-Events oder sonstige Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Sportamt der Stadt Köln.
Telefon: 0221 / 221-31250
Telefax: 0221 / 221-31266
Sportamt der Stadt Köln
Porz (Bezirk 7)
Lage:
Porz-Zündorf, auf der südlichen Groov (Verlängerung der Ankergasse zum Rhein).
Ausstattung:
Die Grillanlage verfügt über Sitzplätze und einen Unterstellpilz. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Lage:
Poll, Poller Damm.
Ausstattung:
Hütte mit Grill, Bänken und Tischen. Toilettenbenutzung (kostenpflichtig) ist über die Sankt Hubertus-Schützenbruderschaft Köln-Poll möglich.
Sonstiges:
Anmeldung ist erforderlich beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung.
Telefon: 0221 / 221-26824
Telefax: 0221 / 221-27838
Der Schlüssel ist nach Terminvereinbarung erhältlich bei Herrn Bouhs, Bauhof Frankfurter Straße 350, Telefon 0221 / 9879741. Die Nutzungsgebühr beträgt 15 Euro (zuzüglich Kosten für die Toilettenbenutzung).
Mülheim (Bezirk 9)
Lage:
Kölner Jugendpark im Rheinpark Zoobrücke
Ausstattung:
Grünflächen, offene Grillstelle, Regenschutz. Toilettennutzung ist möglich.
Sonstiges:
Ein Grill ist mitzubringen, kann aber auch bei der Kölner Jugendpark - Jugendzentrum Köln gGmbH, ebenso wie Bierzeltgarnituren, gemietet werden. Terminabsprache mit der Kölner Jugendpark - Jugendzentrum Köln gGmbH Montag bis Donnerstag von 15 bis 21 Uhr unter Telefon: 0221 / 811198.
Nähere Informationen erhalten Sie auf:
In Ihrem Interesse
In den Parks und Grünanlagen wird regelmäßig kontrolliert, ob die Bestimmungen der Grünflächenordnung eingehalten werden.
Bei Verstößen können Verwarngelder oder Bußgelder erhoben werden.
