Wahlstatistik
Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik. Beide Wahlstatistiken sind vom Landesamt für Datenverarbeitung (LDS) zu erstellen.
Gemeinden, die über eine Statistikdienststelle verfügen, können über die Landeserhebungen hinaus eine eigene Auszählung durchführen. Sie müssen dabei aber die für die Landesstatistik geltenden Grundsätze und Erhebungsmerkmale beachten.
Allgemeine Wahlstatistik
Die allgemeine Wahlstatistik dokumentiert die in den einzelnen Wahlgebieten festgestellten Wahlergebnisse.
Repräsentative Wahlstatistik
Die repäsentative Wahlstatistik untersucht zum einen die Wahlbeteiligung und zum anderen die Stimmabgabe verschiedener nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Bevölkerungsgruppen auf Landesebene.
Grundlage von zusätzlichen wahlstatistischen Erhebungen ist eine Stimmabgabe mit nach Geschlecht und Altersgruppen gekennzeichneten Stimmzetteln in ausgewählten Stimmbezirken und Briefwahlbezirken.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes muss ein solcher Stimmbezirk oder Briefwahlbezirk mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen und es dürfen nicht mehr als fünf Altersgruppen mit jeweils mindestens neun Geburtsjahrgängen gebildet werden.
Ergebnisse für einzelne Stimmbezirke dürfen nicht bekanntgegeben werden, sondern nur für einzelne Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen und nur als Landesstatistik.
Wird ein Stimmbezirk oder Briefwahlbezirk in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen, muss in der Wahlbenachrichtigung darauf hingewiesen werden.
Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
