Wahlrecht
Beim Wahlrecht unterscheidet an zwischen aktivem und passivem Wahlrecht.
Aktives Wahlrecht bedeutet, das Recht wählen zu dürfen, oder auch: Wahlberechtigung.
Passives Wahlrecht bedeutet, das Recht gewählt zu werden oder auch: Wählbarkeit.
Ausschluß vom Wahlrecht
In folgenden Fällen sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen:
- Wenn Sie aufgrund eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
- Wenn für Sie zur Besorgung Ihrer sämtlichen Angelegenheiten dauerhaft eine Betreuungsperson bestellt wurde.
- Wenn Sie sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden und dies nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches (StGB) angeordnet wurde.
Spezielle Regeln je nach Wahl
Für die einzelnen Wahlen gelten besondere Wahlrechts- und Wählbarkeitsvoraussetzungen. Zu jeder Wahl entstehen rechtzeitig vorher spezielle Seiten, auf denen alle wichtigen Punkte genau erklärt werden, so auch zu dem Thema Wahlberechtigung.
