Wahlrecht

Beim Wahlrecht unterscheidet an zwischen aktivem und passivem Wahlrecht.

Aktives Wahlrecht bedeutet, das Recht wählen zu dürfen, oder auch: Wahlberechtigung.

Passives Wahlrecht bedeutet, das Recht gewählt zu werden oder auch: Wählbarkeit.

Ausschluß vom Wahlrecht

In folgenden Fällen sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen:

  1. Wenn Sie aufgrund eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
  2. Wenn für Sie zur Besorgung Ihrer sämtlichen Angelegenheiten dauerhaft eine Betreuungsperson bestellt wurde.
  3. Wenn Sie sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden und dies nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches (StGB) angeordnet wurde.

Spezielle Regeln je nach Wahl

Für die einzelnen Wahlen gelten besondere Wahlrechts- und Wählbarkeitsvoraussetzungen. Zu jeder Wahl entstehen rechtzeitig vorher spezielle Seiten, auf denen alle wichtigen Punkte genau erklärt werden, so auch zu dem Thema Wahlberechtigung.


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