Wahlkreise
Warum gibt es die Einteilung in Wahlkreise?
Die Hauptaufgabe von Abgeordneten sowohl der Landtage als auch des Bundestages ist es, nach dem Ziel des Wohles der Allgemeinheit zu handeln. Konkreter bedeutet dieses Ziel, dass die Abgeordneten die Anliegen und Wünsche des Volkes, das sie in allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen wählt, vertreten, unterstützen und durchsetzen sollen.
Da dies aufgrund bereits vorhandenen Wissens über '"Land und Leute" am Wirkungsvollsten für die eigene Region geschehen kann, wird jeweils die Hälfte der Abgeordneten der Landtage und des Deutschen Bundestages in einer bestimmten Region, dem sogenannten Wahlkreis, persönlich gewählt.
Aus diesem Grund werden gemäß der jeweiligen Landtagswahlgesetze die Länder bei Landtagswahlen und das gesamte Bundesgebiet bei Bundestagswahlen nach dem Bundeswahlgesetz in Wahlkreise aufgeteilt, die sich bezüglich der Anzahl der in ihnen lebenden Wahlberechtigten so weit wie möglich ähneln.
Mit dieser Forderung soll erreicht werden, dass jeder und jedem Abgeordneten im Großen und Ganzen dieselbe Anzahl von Wahlberechtigten zugeordnet ist, die sie oder er im Parlament zu vertreten hat.
