Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Bei der Durchführung einer Wahl und bei der vollständigen Besetzung der Wahlvorstände ist das Wahlamt auf die ehrenamtliche Mitarbeit von rund 5.000 bis 8.000 Personen - je nach Wahlereignis - angewiesen, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Ihre Mithilfe ist sowohl am Wahltag, als auch im Vorfeld bei der Bildung von Wahlvorständen erforderlich. Deshalb können Sie sich beim Wahlamt für eine Wahlhelfertätigkeit anmelden.
Sie brauchen übrigens keinerlei Vorkenntnisse und die Meldung ist absolut freiwillig. Das Wahlamt beachtet Wünsche zum Einsatzort ebenso, wie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freundinnen, Freunden und Bekannten. Fast immer können Sie nach Wunsch eingesetzt werden.
