Wahlbenachrichtigung

Spätestens bis zum einundzwanzigsten Tag vor der Wahl benachrichtigt das Wahlamt mit der Wahlbenachrichtigung jede wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind folgende Daten vermerkt:

  • die betreffende Wahl
  • der Wahltag
  • die Wahlzeit
  • das Wahllokal/der Wahlraum
  • der Name der Wählerin oder des Wählers
  • die Stimmbezirksnummer
  • die Nummer der oder des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis
  • bei repräsentativen Stimmbezirken ein Kennbuchstabe, der Auskunft über Geschlecht und Jahrgangsgruppe gibt

Die Wahlbenachrichtigung enthält ferner Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.


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