Stimmenauszählung

Seit 1999 (seit dem Jahr 2000 flächendeckend) wurden in Köln zu den jeweiligen Wahlereignissen elektronische Wahlgeräte, sogenannte Wahlcomputer eingesetzt. In seiner Entscheidung vom 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Einsatz von Wahlgeräten zur Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da die Benutzung der Wahlcomputer gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstoßen habe.

Damit ist der Einsatz von Wahlcomputern aber nicht generell verfassungswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wahlcomputer bei zukünftigen Wahlen durchaus wieder eingesetzt werden. Da diese technischen Voraussetzungen derzeit allerdings noch nicht gegeben sind, wird zumindest die Europawahl am 7. Juni 2009, höchstwahrscheinlich aber auch die Kommunalwahl, voraussichtlich am 30. August 2009 und die Bundestagswahl am 27. September 2009, mittels klassischer Auszählung mit Stimmzetteln durchgeführt.

Eine manuelle Auszählung der Ergebnisse durch den Wahlvorstand ist nunmehr in allen Stimmbezirken und nicht nur in den Briefwahlbezirken erforderlich.

Ergebnisfeststellung im Wahlkreis am Beispiel einer Bundestagswahl

Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnen die Wahlvorstände in den einzelnen Stimmbezirken mit der Auszählung der Stimmzettel. Die festgestellten Ergebnisse werden in die Wahlniederschrift eingetragen und von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben. Die Ergebnisse werden dann an die Wahlleiterin oder den Wahlleiter übermittelt und dort überprüft. Nach Berichterstattung durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter ermittelt der Wahlausschuss das Wahlergebnis des Wahlkreises.

Sowohl der Vorgang der Stimmauszählung als auch die Ergebnisermittlung und Ergebnisfeststellung ist detailliert in den jeweiligen Wahlgesetzen und Wahlverordnungen geregelt.


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