Stimmbezirke

Das Kölner Stadtgebiet ist bei Wahlen in 800 Stimmbezirke gegliedert, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme am Wahltag direkt abgeben können.

Die Briefwahlergebnisse werden getrennt davon ausgezählt, für sie werden rund 200 Briefwahlbezirke gebildet.

Zudem können Sonderstimmbezirke für Krankenhäuser und gleichartige Einrichtungen sowie repräsentative Stimmbezirke für wahlstatistische Erhebungen eingerichtet werden.

Eine Gemeinde bestimmt selbst, welche und wie viele Stimmbezirke gebildet werden. Sie sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Kein Stimmbezirk soll dabei mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Stimmbezirks darf aber auch nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Ein solcher Zuschnitt wäre ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis.

Sonderstimmbezirke

Für Personen in folgenden Einrichtungen können bei entsprechendem Bedürfnis Sonderstimmbezirke eingerichtet werden:

  • Altenheime
  • Altenwohnheime
  • Erholungsheime
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • und gleichartige Einrichtungen

Das "entsprechende Bedürfnis" ist gegeben, wenn eine große Zahl von Wahlberechtigten keinen Wahlraum außerhalb der Einrichtung aufsuchen kann.

Repräsentative Stimmbezirke

In einigen ausgewählten Stimmbezirken werden wahlstatistische Erhebungen über die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht durchgeführt. Dies dient ausschließlich dem Zweck einer repräsentativen Wahlstatistik. Das Wahlgeheimnis wird dabei weiterhin gewahrt.

Ob Ihr Stimmbezirk zu den ausgewählten Stimmbezirken gehört, erkennen Sie daran, dass auf der Wahlbenachrichtigung rechts neben der Nummer im Wählerverzeichnis ein Buchstabe erscheint.

Die Erhebungen basieren auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes.


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