Stimmabgabe

Der Einsatz von Wahlgeräten zur Stimmabgabe wurde am 3. März 2009 durch das Bundesverfassungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen als verfassungskonform angesehen. Da diese Voraussetzungen derzeit noch nicht gegeben sind, wird zumindest die Europawahl am 7. Juni 2009, höchstwahrscheinlich aber auch die Kommunalwahl, voraussichtlich am 30. August 2009 und die Bundestagswahl am 27. September 2009, mittels klassischer Auszählung mit Stimmzetteln durchgeführt.

Die Wahllokale sind an den Wahlsonntagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Adresse Ihres Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Im Wahllokal können Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder notfalls eines Personaldokuments Ihre Stimme abgeben.

Nachdem Ihre Wahlberechtigung durch den Wahlvorstand geprüft worden ist, erhalten Sie von diesem den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Sie begeben sich dann in eine freie Wahlzelle (Wahlkabine) und kennzeichnen dort Ihren Stimmzettel so, dass deutlich wird, wem Sie Ihre Stimme geben wollen. Daraufhin muss der Stimmzettel in der Weise gefaltet werden, dass Ihre Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Nach Freigabe der Wahlurne durch den Wahlvorstand werfen Sie den Stimmzettel dann in die Wahlurne.

Sie können Ihre Stimme nur persönlich abgeben. Sollten Sie des Lesens unkundig oder durch eine körperliche Beeinträchtigung gehindert sein, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen, können Sie sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Hilfsperson zur Wahl 

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