Europäische Union - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Europäische Union (EU)
Die Europäische Union ist eine wirtschaftliche und politische Partnerschaft von 27 demokratischen europäischen Ländern. Sie beruht auf den gemeinsamen Grundwerten Freitheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und auf den Grundfreiheiten, die jegliches politisches Handeln bestimmen sollen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind Staatsangehörige der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Sie können seit 1994 auf Antrag im Wahlgebiet, in dem sie wohnen, wählen. Haben sie dort bei vorangegangenen Wahlen einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt, werden sie automatisch wieder ins Wählerverzeichnis eingetragen. Als ansässig wird bezeichnet, wer in der Bundesrepublik Deutschland wohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält.
Wahlberechtigt ist, wer alle übrigen Voraussetzungen der deutschen Wahlberechtigten erfüllt, das heißt:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit sie/er besitzt, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
