Vermeidung und Bekämpfung von Korruption

Der Rat der Stadt Köln hat zur Bekämpfung und Vermeidung von Korruption in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1998 einen 10-Punkte-Katalog beschlossen.


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Gegen Korruption

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Korruptionsbekämpfung und zum Gesetz

Prävention als Daueraufgabe

Die Verwaltung hat den Ratsbeschluss von 1998 zwischenzeitlich weitestgehend umgesetzt und darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Korruptionsprävention entwickelt. Die Erscheinungsvielfalt der Korruption macht es unmöglich, eine einzelne Maßnahme zu entwickeln, die geeignet ist, Korruption in allen Variationen zu verhindern.

Korruptionsprävention wird daher von der Stadt Köln als breit gefächerte Daueraufgabe angesehen. Der städtische Maßnahmenkatalog ist gegliedert in:

Mitarbeiterbezogene Ansätze 
Organisatorische Ansätze 
Politikbezogene Ansätze 


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