Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln
Die Bezirksvertretung Porz bezuschusst Aktivitäten in den Bereichen
- der Kinder- und Jugendhilfe,
- des Sports,
- der Sozial- und Altenpolitik,
- sowie der Heimat- und Brauchtumspflege
und Beschaffungen der
- Fördervereine oder Elternpflegschaften an Schulen,
- Fördervereine oder Elternräte von Kindertagesstätten
- sowie gemeinnützige Initiativen
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Jeder ist antragsberechtigt, auch juristische Personen wie Vereine und Initiativen.
Bitte füllen Sie den im Downloadservice bereit stehenden Antrag mit der Anlage aus, dies kann auch handschriftlich sein. Den Antragsvordruck erhalten Sie auch im Bürgeramt Porz. Senden Sie ihn bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Jahres unterschrieben an das
Büro des Bezirksbürgermeisters
Bürgeramt Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Beachten Sie bitte auch die Richtlinien zur Vergabe der Mittel, die ebenfalls in dem Antragsformular enthalten sind. Die Bezirksvertretung Porz kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die beantragte Zuschussgewährung entscheiden.
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht!
