EU-Kommission stellt Verfahren um Kölner Messehallen ein
Beanstandetes Vertragsverhältnis besteht nicht mehr
Die Europäische Kommission hat jetzt den Schlussstrich unter das Vertragsverletzungsverfahren um den Neubau der Kölner Messehallen gezogen: Mit Beschluss vom 26. April 2012 hat die Kommission das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland endgültig eingestellt (2005/4955). Damit sind auch Spekulationen über angeblich drohende Strafzahlungen vom Tisch.
Die Europäische Kommission hatte 2007 eine Vertragsverletzungsklage im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Nordhallen der Kölner Messe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Am 29. Oktober 2010 hatte der EuGH dann in seinem Urteil festgestellt, dass der von der Stadt Köln mit der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 bis 18 GbR abgeschlossene Vertrag gegen das europäische Vergaberecht verstößt.
Da Gespräche mit dem Investor zur Bereinigung der bestehenden Situation nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben, hat die Stadt Köln sich gegenüber der Grundstücksgesellschaft auf die Nichtigkeit des Vertrags berufen und hilfsweise die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Die Mietzahlungen wurden eingestellt. Die Grundstücksgesellschaft hat ihrerseits am 7. Oktober 2010 den Mietvertrag wegen der ihrer Auffassung nach bestehenden Mietrückstände gekündigt.
Da das vom EuGH beanstandete Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, hat die Europäische Kommission ihr Verfahren nunmehr beendet.

