Weitere Infektionsschutz-Belehrungen am Nachmittag
Gesundheitsamt reagiert mit Sonderterminen auf steigende Nachfrage
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln stellt eine steigende Nachfrage nach Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz an Nachmittagen fest. Die Behörde bietet daher ab dem 9. September 2010 an jedem Donnerstagnachmittag im September eine Belehrung von 14 bis 16 Uhr ohne vorherige Terminvergabe an.
Dazu anmelden kann man sich im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Zimmer 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, einen gültigen Ausweis und die Gebühr (25 Euro) mitzubringen. Die Teilnahmebescheinigung wird nach jeder Belehrung ausgegeben. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.
Auf die Nachfrage nach Nachmittagsterminen hatte das Gesundheitsamt bereits im Juni und Juli mit zusätzlichen Nachmittagsbelehrungen reagiert.
Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Auch Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt werden, brauchen diese Bescheinigung. Um sie zu erhalten, muss man an einer Belehrung teilnehmen.
Belehrungen im Gesundheitsamt an Vormittagen
- Montag, 9, 10 und 11 Uhr (mit Terminvereinbarung)
- Dienstag und Donnerstag, 8:30 bis 11:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung, Anmeldung vor Ort, Wartezeiten von ein bis zwei Stunden müssen einkalkuliert werden)
- Freitag, 8:30 Uhr Schülerbelehrung (Terminvereinbarung über die Schulen)
Mittwochs werden keine Belehrungen angeboten.
