"Wir müssen das Urteil respektieren"
Dezernent Streitberger hält Ausbau des Godorfer Hafens weiterhin für erforderlich
Der Beigeordnete für Bauen und Planen der Stadt Köln, Bernd Streitberger, beabsichtigt, sich kurzfristig mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zusammenzusetzen. Mit deren Vertretern will er beraten, wie der Ausbau des Godorfer Hafens trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann.
Das OVG bestätigte heute ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das auf Antrag eines Anwohners die Fortsetzung der Arbeiten an dem Hafen vorläufig untersagt hatte. Nach Auffassung der Richter ist der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Kölner Bezirksregierung rechtswidrig. Dieser hatte sich allein auf das Wasserrecht bezogen. Das Oberverwaltungsgericht meint jedoch, der Beschluss regele auch eisenbahn-, straßen- und baurechtliche Fragen. Dafür seien eigenständige Zulassungsentscheidungen, wie etwas ein Bebauungsplan der Stadt Köln, erforderlich.
Streitberger:
Die Stadt Köln muss die Entscheidung des OVG akzeptieren und respektieren. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ein Verfahren allein nach Wasserrecht offensichtlich nicht ausreicht. Das ändert aber nichts daran, dass wir das Projekt ‚Ausbau des Godorfer Hafens' für die Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit Kölns nach wie vor für notwendig erachten.
