Freitag, 12. 03. 2010, 12:18 Uhr

Stadt erinnert: Außengastronomie ist genehmigungspflichtig

Jedes Jahr genehmigt das Ordnungsamt rund 800 Gastwirten eine Außengastronomie

Sonnenhungrige konnten am vergangenen Wochenende schon davon profitieren, dass am 1. März die Außengastronomiesaison begonnen hat. Sie dauert bis zum 31. Oktober. Das Amt für öffentliche Ordnung weist Gastwirte darauf hin, dass sie für den Betrieb einer Außengastronomie in Köln eine Genehmigung benötigen.

Zuständig für diese Genehmigung ist das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung für Gewerbeangelegenheiten, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln. Dort kann ein entsprechender Antrag formlos gestellt werden. Dem Antrag beizufügen sind die Gaststättenerlaubnis, ein Lageplan und eine Skizze über die geplanten Bewirtungsplätze. In besonderen Fällen und wenn Tische sowie Stühle auf privaten Grundstücken aufgestellt werden sollen, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Sofern sich herausstellt, dass eine baurechtliche Erlaubnis notwendig ist, werden die Mitarbeiter den Kontakt zum ebenfalls im Stadthaus Deutz ansässigen Bauaufsichtsamt vermitteln. Für die Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis genügt ein einfacher schriftlicher Antrag. Die Genehmigung kann für die Außengastronomiesaison vom 1. März bis 31.Oktober, für einzelne Monate, für ein Jahr oder für drei Jahre beantragt werden. Die Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 100 und 3.500 Euro.

Nicht genehmigte Außengastronomien auf öffentlichen Straßen und Plätzen können erhebliche Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer bedeuten. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wird in diesen Tagen damit beginnen, die Gastwirte, die Außengastronomie betreiben, aufzusuchen und sie auf die Notwendigkeit der Genehmigung hinzuweisen. Sollte bei einer Nachkontrolle die Erlaubnis nicht vorgelegt werden können, muss mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen wie einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro und außerdem mit der Nacherhebung der Sondernutzungsgebühren gerechnet werden. Wird eine Außengastronomie auf Dauer ohne die erforderliche Genehmigung betrieben, kommt auf den Gastwirt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Liegt eine Gefahr für Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer konkret vor, wird im Einzelfall die sofortige Entfernung des Mobiliars aus dem öffentlichen Straßenland gefordert.

Im Jahresdurchschnitt genehmigt die Stadt rund 800 Gastwirten die begehrten Plätze an der Sonne.

Weitere Informationen  
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Simone Winkelhog

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