Donnerstag, 11. 03. 2010, 12:32 Uhr

Bürgerentscheid noch vor den Sommerferien möglich

Angestrebte Zusammenlegung mit der Landtagswahl ist ausgeschlossen

Oberbürgermeister Jürgen Roters und Stadtdirektor Guido Kahlen möchten den Bürgerinnen und Bürgern bei einem möglichen Bürgerentscheid über den Neubau oder die Sanierung des Schauspielhauses die Teilnahme an der Abstimmung noch vor den Sommerferien ermöglichen und diese so entsprechend stark demokratisch legitimieren.

Allerdings ist eine Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 9. Mai 2010 aus wahlorganisatorischen und rechtlichen Gründen unmöglich. Nach der städtischen "Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerbegehren" hat die Stadt Köln das so genannte Abstimmungsverzeichnis am 35. Tag vor dem Bürgerentscheid zu erstellen. Daher scheiden alle Termine bis einschließlich des 16. Mai 2010 aus.

Ein Bürgerentscheid läuft wie eine Kommunalwahl ab. Wie bei jedem Urnengang muss die Stadt Köln auch bei einem Bürgerentscheid zahlreiche Aufträge, unter anderem den Druck der Abstimmungsbenachrichtigungen, an Dritte vergeben. Diese hat sie wegen des Finanzvolumens zum Teil europaweit auszuschreiben. Dabei ist wiederum aus wahlorganisatorischen und rechtlichen Gründen eine Vorlauffrist von zwölf Wochen vor dem Wahltag notwendig. Der Bürgerentscheid könnte daher frühestens am Dienstag, 6. Juli 2010, stattfinden. Weil am 15. Juli die Sommerferien beginnen und die Abstimmung nach der städtischen Satzung an einem Sonntag erfolgen muss, käme als einziger Termin für den Bürgerentscheid der 11. Juli 2010 in Betracht.

Würde die Stadt Köln die Fristen der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung, GO NRW, und der städtischen Satzung ausschöpfen, könnte der Bürgerentscheid jedoch erst am 15. August 2010, also in den Sommerferien, stattfinden. Deshalb haben Roters und Kahlen sich entschieden, die an sich zweimonatige Frist zur Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften und der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf vier Wochen zu verkürzen. Dennoch müssen alle Prüfungen ordnungsgemäß erfolgen, um mögliche Rechtsprobleme auszuschließen.

Der Rat soll in einer Sondersitzung am 13. April 2010 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und inhaltlich entscheiden, ob er bei seinem Beschluss für einen Neubau des Schauspielhauses vom 17. Dezember 2010 bleibt. Sofern die erforderliche Mehrheit diese Fragen bejaht, muss der Bürgerentscheid nach GO NRW und der städtischen Satzung innerhalb von drei Monaten stattfinden.

Wahlen und Bürgerentscheide stellen die höchste Form der Bürgerbeteiligung dar. Bei einem Bürgerentscheid sind 771.523 Abstimmungsberechtigte, entsprechend der Wahlberechtigung zur Kommunalwahl ab 16 Jahren, zur Entscheidung anstelle des Rates und mit der Wirkung eines Ratsbeschlusses aufgerufen. Vor Ablauf von zwei Jahren kann nur ein neuer Bürgerentscheid auf Initiative des Rates diesen Beschluss abändern.

Die Termine für den Bürgerentscheid im Überblick

2. März 2010
Einreichung des Bürgerbegehrens, Abgabe der Unterstützungsunterschriften

3. bis 30. März 2010

  • Prüfung der Unterstützungsunterschriften und Feststellung des Unterschriftenquorums
  • Prüfung der materiellen und formellen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
  • Fertigung der Beschlussvorlage zur Sondersitzung des Rates am 13. April 2010

30. März 2010
Vorlagefrist für Beschlussvorlagen zur Sondersitzung des Rates am 13. April 2010

bis 18. Mai 2010
Vorlage der Informationen für das Abstimmungsheft, § 11 Absatz 4 der Satzung, 54. Tag vor Abstimmung

4. Juni 2010
Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses, § 9 Absatz 1 der Satzung, 35. Tag vor der Abstimmung

bis 20. Juni 2010
Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigung, § 10 Absatz 1 der Satzung, 21. Tag vor der Abstimmung

21. bis 25. Juni 2010
Einsichtnahme ins Abstimmungsverzeichnis, § 9 Absatz 4 der Satzung, 20. bis 16. Tag vor der Abstimmung

11. Juli 2010
Abstimmung Bürgerentscheid

Weitere Informationen zum Opernquartier 
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stefan Palm

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