Donnerstag, 4. 02. 2010, 06:07 Uhr

Mehr Spaß ohne Glas an Karneval

Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden

Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Köln bezüglich des Mitführungs- und Benutzungsverbots von Glasbehältnissen an den Karnevalstagen 2010 im Bereich der Altstadt, des Zülpicher Viertels und der Ringe ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom heutigen 3. Februar 2010 positiv beschieden worden. Damit sind die Regelungen der Allgemeinverfügung zunächst ausgesetzt. Ein Anwohner der Innenstadt hatte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit der Begründung gestellt, er werde durch die Einschränkungen, die aus dem Glasverbot folgen, rechtswidrig in seinen Rechten eingeschränkt.

Das Verwaltungsgericht Köln sieht allein in dem Mitführen und der Benutzung von Glasbehältnissen keine Überschreitung der Gefahrenschwelle. Die Stadt Köln ist aber davon überzeugt, die richtige Richtung eingeschlagen zu haben. Sie wird die Überzeugungsarbeit mit der gemeinsamen Kampagne "Mehr Spaß ohne Glas" - zusammen mit Festkomitee, Polizei, Bläck Fööss und vielen anderen Unterstützern - fortsetzen.

Außerdem reicht die Stadt Köln Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein - Westfalen in Münster ein. Dort möchte sie deutlich machen: Karneval zieht an den tollen Tagen gerade in den drei Hochburgen - Altstadt, Zülpicher Viertel und Ringe - zehntausende Menschen auf die Straßen zum Feiern auf engstem Raum. Aus Erfahrung wissen die Stadt Köln und ihre Partner, dass die normalen Maßstäbe zur Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr eben nicht ausreichen. Die Menschen sollen deshalb zu bestimmten Zeiten nicht mit Glasbehältnissen in diese Zonen kommen, was sie bisher nach allgemeiner Erfahrung aber machen.

Unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens wird die Öffentlichkeitsarbeit unvermindert fortgeführt und an die Vernunft und Einsicht der Feiernden aus Köln und dem Umland appelliert.

Die Stadt Köln ist der Überzeugung:

Ein möglichst ungefährdetes, verletzungsfreies Feiern kann am Besten erreicht werden, wenn die Gefahren durch umher liegendes, zerbrochenes und schlimmstenfalls als Waffe eingesetztes Glas eingedämmt werden.

So Stadtdirektor Guido Kahlen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gregor Timmer

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