Kölner Haus des Jugendrechts offiziell eröffnet
Durch Bündelung aller Kräfte unter einem Dach kürzere Reaktionszeit nach Straftaten
Am Freitag, 12. Juni 2009, wurde das Kölner Haus des Jugendrechts offiziell eröffnet. Bei der Feierstunde begrüßte Oberbürgermeister Fritz Schramma unter anderem NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, Polizeipräsident Klaus Steffenhagen, Heiko Manteuffel, Leitender Oberstaatsanwalt Köln, Amtsgerichtspräsident Johannes Schultz und Landgerichtspräsident Helmut Zerbes.
Das Kölner Haus des Jugendrechts ist bundesweit das erste Haus des Jugendrechts speziell für Intensivtäter. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe kümmern sich hier speziell um jugendliche Intensivtäter aus Köln. Die Arbeiterwohlfahrt und die Bewährungshilfe bieten in den Räumlichkeiten ein Sprechstunden-Modell an. In das Konzept integriert ist auch das Jugendgericht, das die vereinbarten verbesserten Abläufe unterstützt. Aufgrund des Neutralitätsgebotes ziehen die Jugendrichter jedoch nicht in das Haus ein.
Mit der Kooperation verfolgen alle Partner das primäre Ziel, die Jugendkriminalität in Köln zu reduzieren. Oberbürgermeister Fritz Schramma betont:
Mit der Bündelung aller Kräfte unter einem Dach verkürzen wir die Reaktionszeit nach Straftaten. Im Haus des Jugendrechts kümmern wir uns ganz besonders um die vergleichsweise wenigen Intensivtäter, die für eine große Zahl von schweren Delikten verantwortlich sind. Allen Jugendlichen soll klar sein: Kriminelle Karrieren haben in Köln keine Chance!
Dr. Agnes Klein, Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln, zeigt sich überzeugt:
Das beste Mittel gegen Jugendkriminalität sind Prävention und gute Bildungsangebote.
In dem vom Kölner Stadtrat geforderten Handlungspaket ist das Kölner Haus des Jugendrechts neben den bereits realisierten Maßnahmen zur Gewaltprävention ein bedeutender Baustein, der dazu beiträgt, die Sicherheit in Köln und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und der Besucherinnen und Besucher der Stadt zu stärken. Das Haus ist gleichzeitig ein Signal für die Bevölkerung und dokumentiert die gute Zusammenarbeit und Kooperation der verschiedenen Institutionen in Köln.
Wir wollen den jugendlichen Tätern deutlich machen, dass alle verantwortlichen Behörden an einem Strang ziehen. Die jugendlichen Intensivtäter von heute dürfen nicht die Schwerkriminellen von morgen werden,
so der Leitende Oberstaatsanwalt Heiko Manteuffel.
Die gemeinsame Arbeit unter einem Dach, die kurzen Wege und die damit verbundene Flexibilität ermöglichen es, die Verfahrensdauer - den Zeitraum zwischen Straftat und Urteil - zu verkürzen. Kürzere Verfahrenszeiten stellen den Zusammenhang zwischen Tat und Urteil her und stärken damit die erzieherische Wirkung des Jugendrechts.
Durch gemeinsame frühzeitige Maßnahmen, wirksamere Ahndung der Taten von Intensivtätern und mit mehr Prävention wollen wir Knicke in Strafkarrieren und die Senkung der Rückfallquote erreichen,
formuliert Stadtdirektor Guido Kahlen die vorrangigen Ziele des Projektes. Laut Polizeipräsident Klaus Steffenhagen fallen bereits heute über 50 Prozent aller Intensivtäter nach der gezielten Intervention im Rahmen des Intensivtäterprogrammsnicht mehr auf.
Die Kooperationspartner haben den Fokus ganz bewusst auf jugendliche und heranwachsende Intensivtäter gelegt. Sie begehen keine Bagatelldelikte, sondern es geht um schwerwiegende Straftaten wie Raub, Körperverletzung oder schweren Einbruch. Hier ist es besonders wichtig, nachhaltig zu intervenieren - im Sinne der Bevölkerung, aber auch im Sinne der Täter. Gerade durch die schnellen und abgestimmten Maßnahmen der beteiligten Institutionen ist es möglich, kriminelle Laufbahnen frühzeitig zu beenden und Rückfälle zu verhindern. Vorrangiges Ziel ist dabei, dass die Jugendlichen ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung führen können.
Die Entwicklung des Kölner Haus des Jugendrechts ist die konsequente und folgerichtige Weiterentwicklung des im Jahr 2004 von der Polizei erstellten Kölner Intensivtäterkonzeptes,
so Polizeipräsident Steffenhagen.
Die Lage des Kölner Hauses des Jugendrechts am Salierring 42 in der Kölner Innenstadt erfüllt alle wichtigen Standortkriterien. Es liegt zentral, nahe zur Justiz und verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Von der Standortwahl werden wichtige Zusatzeffekte erwartet: So haben die Erfahrungen mit anderen Standorten von öffentlichen Einrichtungen, Polizeiwachen und auch Häusern des Jugendrechts gezeigt, dass deren Präsenz sich positiv und beruhigend auf das Wohnumfeld auswirkt.
Gleichzeitig bietet das Haus am Salierring die Chance, mit dem Amt für Kinderinteressen einen attraktiven Aufgabenbereich des Jugendamtes an einem zentralen Standort zu präsentieren. Damit wird ein bedeutender Ausschnitt aus dem umfassenden Leistungsspektrum des Kölner Jugendamtes besonders bürgernah darzustellen.
Die Jugendgerichtshilfe ist als komplette Einheit in das Haus gezogen und kümmert sich am neuen Standort weiterhin um alle straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden. Dazu gehört auch eine kleine Zahl von Intensivtätern. Bei über 90 Prozent der Jugendlichen, die die Jugendgerichtshilfe aufsuchen, handelt es sich um junge Menschen, die zwar mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, aber meist nur in einer entwicklungsbedingten, episodenhaften Form. Die Jugendgerichtshilfe kümmert sich um die Jugendlichen vor, während und nach einem Strafverfahren und unterstützt in geeigneten Fällen eine Schadenswiedergutmachung oder einen Täter-Opfer-Ausgleich in Form der Diversion, um so die Entwicklung der Jugendlichen positiv zu fördern.
