Oberbürgermeister Schramma begrüßt öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Baustellen-Aufsicht
Technische Aufsichtsbehörde Düsseldorf übernimmt wieder die Aufgaben
Oberbürgermeister Fritz Schramma hat heute die in Düsseldorf unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Übergang der Technischen Bauaufsicht für die Rohbauarbeiten der Nord-Süd-Stadtbahn Köln auf die Bezirksregierung Düsseldorf begrüßt.
Ich habe bereits am zweiten Tag nach dem Einsturz Kritik an der Form des Abwälzens der öffentlich-rechtlichen Baukontrolle auf private Bauherren geübt. Diese Regelung ist grundsätzlich nicht sinnvoll und muss sowohl auf Landes- als auch Bundesebene geändert werden. Insofern begrüße ich, dass Regierungspräsident Büssow in Düsseldorf sich selbst mit Unterstützung eines renommierten Ingenieur-Büros der Aufgabe nunmehr stellt. Ein richtiger Schritt, um durch die Einschaltung Externer bei den noch anstehenden Arbeiten an der Nord-Süd Stadtbahn wieder bei den Bürgern Vertrauen zu schaffen. Ich selbst habe zusätzlich eigene Sachverständige beauftragt, die unabhängig die Maßnahmen der Kölner Verkehrs-Betriebe und der Bau-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Nord-Süd Stadtbahn bewerten.
In Nordrhein-Westfalen wird landeseinheitlich die öffentlich-rechtliche Bauüberwachung bei U-Bahn-Bauten und Straßenbahnen von der Bezirksregierung Düsseldorf wahrgenommen. Nach einem Erlass des Bundesverkehrsministeriums darf diese Behörde ihre Rechte und Pflichten auf Externe übertragen, auch auf besonders qualifizierte Beauftragte des Bauträgers.
Bislang hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, beziehungsweise in Teilen deren Betriebsleiter, die Aufsicht im Auftrag der Technischen Aufsichtsbehörde wahrgenommen. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen war auch die Durchführung der Abnahme für beide Baustufen (Baustufe 1 und 2 der Rohbauarbeiten der Nord-Süd Stadtbahn Köln) im Zusammenwirken mit der Technischen Aufsichtsbehörde auf die Kölner Verkehrs-Betriebe beziehungsweise in Teilen auf deren Betriebsleiter übertragen worden.
Nach der heute von Regierungspräsident Jürgen Büssow, dem KVB-Vorstand Jürgen Fenske und dem Technischen Vorstand Walter Reinarz unterzeichneten "öffentlich-rechtlichen Vereinbarung" vereinbaren die Unterzeichner,
dass die Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf sämtliche von ihr übertragenen Aufgaben für die 1. und 2. Baustufe mit sofortiger Wirkung und zur vollständigen Entlastung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie der von ihr hiermit betrauten Personen und des Betriebsleiters übernimmt. Damit gehen alle sich aus den bisherigen Übertragungen ergebenden Rechte und Pflichten mit sofortiger Wirkung wieder auf die Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf über.
