Ein Platz an der Sonne
Ordnungsamt nimmt Anträge für Biergärten und Straßencafés entgegen
Vom Beginn des Frühlings und von warmen Temperaturen, die Lust auf den Besuch eines Straßencafés oder eines Biergartens machen würden, kann derzeit zwar nicht die Rede sein. Mit den ersten sonnigen Tagen kann sich dies aber sehr plötzlich ändern. Das Ordnungsamt der Stadt Köln weist darum schon frühzeitig darauf hin, dass für den Betrieb von Außengastronomie auf jeden Fall eine Genehmigung erforderlich ist.
Die Stadt muss bei ihrer Prüfung unter anderem feststellen, dass von der beantragten Außengastronomie auf öffentlichen Straßen und Plätzen keine Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer ausgehen. Die Genehmigung kann für die Außengastronomiesaison vom 1. März bis 31. Oktober, für einzelne Monate, für ein Jahr oder für drei Jahre beantragt werden.
Zuständig für die Genehmigungen ist das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung für Gewerbeangelegenheiten, Willy-Brandt-Platz 3 Stadthaus Deutz, 50679 Köln. Dort können formlose Anträge gestellt werden. Ihnen beizufügen sind eine Kopie der Gaststättenerlaubnis, ein Lageplan und eine Skizze über die geplanten Bewirtungsplätze. In besonderen Fällen und wenn Tische und Stühle auf privaten Grundstücken aufgestellt werden sollen, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Sollte außerdem eine baurechtliche Erlaubnis erforderlich sein, vermitteln die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Kontakt zum städtischen Bauaufsichtsamt.
Der Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung beginnt in Kürze damit, die Gastwirte, die bereits Außengastronomie betreiben, aufzusuchen, um sie auf die Notwendigkeit der Genehmigungen hinzuweisen. Kann der Nachweis bei Wiederholungskontrollen nicht vorgelegt werden, riskieren die Betreiber der Außengastronomie ein Verwarngeld, außerdem werden die Gebühren nachgefordert. Werden Außenplätze auf Dauer ohne Genehmigung betrieben, kommt auf den Gastwirt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. Bei konkreten Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer kann der Ordnungsdienst auch die sofortige Entfernung des Mobiliars von den öffentlichen Flächen anordnen.
Im Jahresdurchschnitt genehmigt die Stadt rund 800 Gastwirten die begehrten Plätze an der Sonne.
Ausführlich sind die Hinweise zur Außengastronomie im städtischen Internetauftritt unter den Stichworten „Bürger-Service", „Alle Produkte" und „Außengastronomie" beschrieben.
