Wahlprüfungsausschuss bestätigt Wahlergebnis
Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit Stimmabgabe eines Wählers
Wegen der fehlenden Bedeutung für Wahlergebnis hat der Wahlprüfungsausschuss das Ergebnis der Kommunalwahl 2004 auch nach Bekanntwerden einer Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit der Stimmabgabe eines Wählers bestätigt. Unabhängig davon werden Wahlprüfungsausschuss und Wahlamt am Montag, 10. Januar 2005, die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Wahlbetrug einschalten. Das zur Prüfung anstehende Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Deutsch-Griechischen Kulturverein.
Bei der Kommunalwahl im September vergangenen Jahres hatte ein griechischer Wahlberechtigter seine Stimme in seinem Wahllokal abgeben wollen. In den amtlichen Unterlagen war zu diesem Zeitpunkt vermerkt, dass auf seinen Namen bereits Briefwahlunterlagen ausgestellt worden waren. Später wurde auch die Stimmabgabe mit den eingereichten Unterlagen festgestellt. Nach der Kommunalwahl meldete sich der Wahlberechtigte beim Wahlamt und erklärte, dass er weder Briefwahlunterlagen beantragt hätte, noch dass er per Briefwahl seine Stimme abgegeben hätte.
Eine Überprüfung seiner Unterlagen ergab, dass auf einen mit seinem Namen unterschriebenen Antrag hin die Briefwahlunterlagen an die gewünschte Adresse des Deutsch-Griechischen Kulturvereins geschickt worden waren. Die dann eingereichte "eidesstattliche Versicherung" mit den verschlossenen abgegebenen Stimmen trug exakt die gleiche Unterschrift wie das Antragsformular, so dass die Behörde davon ausgehen musste, dass der Berechtigte selbst Antragsformular und Stimmabgabe unterschrieben hatte.
Während der Antragszeit für die Briefwahl war den Mitarbeitern des Wahlamts aufgefallen, dass rund 180 Briefwahlanträge die Zustelladresse des Deutsch-Griechischen Kulturvereins enthielten. Dies ist gesetzlich zulässig und kann vom Wahlamt nicht untersagt werden. Dennoch hatte das Amt den Deutsch-Griechischen Kulturverein vorsorglich schriftlich darauf hingewiesen, dass das Wahlrecht höchstpersönlichen Charakter besitzt und dass jede Form der Wahlbeeinflussung gesetzlich untersagt ist.
