Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenWenn Sie ungeeignet sind ein Fahrzeug zu führen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Zusätzliche Informationen
Wenn Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, sind wir als Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, diese Bedenken zu prüfen und Ihnen unter Umständen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies dient dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer*innen.
Gründe für die fehlende Eignung können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen beziehungsweise körperliche Beeinträchtigungen
- Verkehrsstraftaten und wiederholte Verkehrsverstöße, also Punkte in Flensburg
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch.
In begründeten Ausnahmefällen können wir Ihnen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilen. Zu diesem Thema erhalten Sie weitere Informationen bei der Führerscheinstelle im Amt für öffentliche Ordnung.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Buchstaben | Telefonnummer |
A bis K | 0221 / 221-26421 |
L bis Z | 0221 / 221-26548 |
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- 0221 / 221-22300
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.