Gefördert wird die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, die Wiederbegrünung von versiegelten Flächen sowie Zisternen und Regenfässer. Fördergelder können zum Beispiel für den Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rankhilfen oder Fassadenbegrünungssysteme beantragt werden. Die Anschaffung eines Regenwasserrückhaltesystems wird ab einem Fassungsvolumen von 950 Litern mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Für kleinere Regenwasserspeicher oder der Schaffung von naturnahen Flächen wird im Rahmen des Förderantrages zur Begrünung ein Bonus gewährt.

Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von fünf Millionen Euro und ist zunächst bis 2028 angelegt.

Bei nachfolgenden Maßnahmen gilt darüber hinaus höchstens:

40 Euro pro Quadratmeter für den Rückbau und die Wiederbegrünung von vollversiegelten Flächen, 40 Euro pro Quadratmeter für Extensive Dachbegrünungen zwischen 6 Zentimeter und 10 Zentimeter durchwurzelbarer Substratschicht. Für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelter Aufbaudicke erfolgt ein Zuschlag von einem Euro pro Quadratmeter bis zu einer Gesamthöhe von 100 Zentimeter Substratstärke.

20 Euro pro Quadratmeter für den Rückbau und die Begrünung von "Schottergärten"  

Der Höchstförderbetrag pro Objekt und Jahr liegt bei maximal 20.000 Euro. Weitere Informationen hierzu sind der Richtlinie zu entnehmen.

Benötigte Dokumente

  • Beschreibung des Vorhabens

  • ein Kosten- und Finanzierungsplan, optional ergänzt durch das Angebot eines Fachbetriebes

  • Lageplan oder eine aussagekäftige maßstäbliche Skizze, aus dem bzw. der die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann

  • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Kopie des Grundbuchauszugs oder des aktuelllen Grundbesitzabgabenbescheides) bzw. über die Berechtigung, die Maßnahme an dem Objekt durchführen zu dürfen

  • Ausage über beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und/oder von der Stadt Köln

  • Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde

  • nur bei Firmen: Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz und die Bestätigung der Unternehmensgröße im Sinne der Ziffer 5.1 der Richtlinie

  • Fotodokumentation zur Ausgangslage

Was wird gefördert?

Fördergelder können beantragt werden für:

Dachbegrünung

  • alle Baukosten ab Oberkante der Dachabdichtung, die im Zusammenhang mit der Begrünungsmaßnahme stehen, beziehungsweise bei der nachträglichen Einrichtung eines Wurzelschutzes und/oder der Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) entstehen und
  • die Kosten der Fertigstellungspflege.

Fassadenbegrünung (bodengebunden)     

  • vorbereitende Maßnahmen, wie das Entfernen von versiegelten Bodenbelägen, nicht aber die Fassadensanierung,       
  • Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch,
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.                                                                   

Hinweis: Ist eine Bodenbindung aus technischen Gründen (zum Beispiel wegen einer Unterkellerung) nicht möglich, werden auch Maßnahmen aus Hochbeeten mit einem Mindestvolumen von 200 Litern und einer Mindesthöhe von 0,5 Metern als Förderfähig anerkannt. Gefördert werden nur Kletterhilfen, die einzig den Begrünungszweck erfüllen (keine Geländer, Zäune, Unterstände oder ähnliche).  

Fassadenbegrünung (wandgebunden)

  • vorbereitende Maßnahmen, wie verankern und befestigen der Unterkonstruktion/Module,
  • die Bodeneinbringung,
  • Rankhilfen, Pflanzmodule, Pflanzgefäße
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.                                                                           

Hinweis: Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur dann förderfähig, wenn deren Bewässerung vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen (Zisternen, Regensammler, Retentionsdach) erfolgt.  

Entsiegelung zum Zweck der Begrünung

  • vorbereitende Maßnahmen wie der genehmigungsfreie Abbruch von Mauern, Zäunen und Gebäuden,
  • das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen und Schottergärten,      
  • die Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch,
  • Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen,
  • das Schaffen oder Verbessern von Zugängen,
  • das Anlegen von Hochbeeten mit einem Mindestvolumen von 200 Litern und 0,5 Metern Höhe in Fällen, in denen eine bodengebundene Bepflanzung ausgeschlossen ist und
  • der Schutzanstrich der Kellerwand.  

Regenwasserspeicher ab einem Volumen von 950 Litern

  • die Anschaffung und der Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen  

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen/Eigentümer und Eigentümergemeinschaften,
  • sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, wie Erbbauberechtigte, Mieterinnen und Mieter, Interessengruppen, wie Vereine oder Initiativen können Anträge stellen sofern eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin beziehungsweise des Grundstückseigentümers vorliegt,
  • Darüber hinaus werden Begrünungen an bzw. im Umfeld bestehender Gewerbegebäude kleinerer und mittlerer Betriebe (KMU = weniger als 250 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro) gefördert.

Wo wird gefördert?

Die Begrünungsmaßnahmen werden auf dem gesamten Stadtgebiet Kölns gefördert.

Rahmenbedingungen

  • Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen
  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages zu werten.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden.     
  • Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreissteigernd auf Mieter*innen umgelegt werden.

Was wird nicht gefördert?

  • Dachabdichtungen,
  • Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen,
  • aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen, Brunnen und ähnliches,
  • Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen,
  • Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen (ausgenommen ist die Fertigstellungspflege, wenn sie Bestandteil der Beauftragung ist),
  • keine Kombination mit anderen Förderprogrammen bzw. keine Doppelförderung.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können sich aber telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-25384 oder -36164

E-Mail: gruenhoch3@stadt-koeln.de

Downloads und Infos