Beschreibung
Wenn Sie bei der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.
Benötigt werden
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Personalausweis oder Reisepass
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Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
Wenn Sie bei uns Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Lebenspartnerschaftsregister hier vor. Ist Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland begründet worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Informationen rund um die nachträgliche Erklärung
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
Wo wird mein Lebenspartnerschaftsregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, wird das Register bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben.
Vorsprache
Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar bargeldlos mit Karte bezahlt werden.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-25788
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eheregister
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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