Wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, müssen Sie es für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Hierfür spricht die Grundschule auf Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes eine Empfehlung für die Schulform aus, zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Sie als Erziehungsberechtigte sind nicht an die Empfehlung gebunden und können Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie für geeignet halten.
Benötigte Dokumente
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Anmeldeschein
Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind einen personalisierten Anmeldeschein. Damit können Sie Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie gemeinsam ausgewählt haben. Zur Anmeldung an einer Schule ist der Original-Anmeldeschein erforderlich. Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert. Auf dem Anmeldeschein ist die "Schulformempfehlung" vermerkt, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen sollte. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Vorausgegangen sind Elternversammlungen und die Einzelberatung der Eltern.
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Original und Kopie des Halbjahreszeugnis der Klasse 4
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Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
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Stammbuch oder Geburtsurkunde
für Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Köln besuchen.
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/2026
Die Anmeldetermine geben wir Ihnen rechtzeitig auf dieser Seite bekannt.
Ablauf des Anmeldeverfahrens
Im Aufnahmeverfahren trifft der*die Schulleiter*in unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben die Entscheidung, welches Kind aufgenommen wird. Wenn weniger oder gleich viele Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, erhält Ihr Kind einen Platz an der Schule. In dem Fall, dass mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind (Anmeldeüberhang), zieht der*die Schulleiter*in die vorher festgelegten Auswahlkriterien für die Entscheidung heran. Näheres hierzu finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren
Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Anmeldeverfahren für Sie zusammengestellt:
Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an schulanmeldungen-sek@stadt-koeln.de
Beratung zur Wahl der Schulform
Empfehlung
Grundsätzlich wählen die Eltern die weiterführende Schule ihres Kindes aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren folgende Regelung vor: Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet erscheint. Diese Empfehlung hat jedoch seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Schule bei ihrer Entscheidung mit einbeziehen.
Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform die Begabungen, die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie die Neigungen und Interessen das Kind am besten unterstützt. So kann es auch in Zukunft erfolgreich mitarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Grundschule Ihres Kindes.
Beratung
Beratung erhalten Sie in den Klassenpflegschaftsversammlungen durch die Leitung der Grundschule oder an den Elternsprechtagen. Termine hierzu geben der*die Schulleiter*in rechtzeitig bekannt.
Neben häufig gestellten Fragen zum Übergang in die weiterführende Schule, hat der Schulpsychologische Dienst auch ein Video produziert mit den typischen Fragen von Eltern zur Schulformwahl. Zusätzlich werden auch Telefonsprechstunden angeboten, in denen Sie ganz individuell beraten werden.
Eine Übersicht der Schullandschaft in Köln finden Sie hier:
Tage der offenen Tür
Bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen erhalten Sie einen konkreten Eindruck von der jeweiligen Schule, dem Schulprogramm und der Atmosphäre. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Hilfe für Ihre Entscheidung.
Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I
Falls Sie in der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen für Ihr Kind wünschen, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:
Information
Grund- und Förderschulen informieren im 4. Schuljahr über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung.
Antrag
Die Eltern stellen über die bisher besuchte Grundschule oder Förderschule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Die Formulare für den Antrag liegen in allen Schulen vor.
Antragsfrist
- für die Fortführung der sonderpädagogischen Unterstützung in der Sekundarstufe I:
jährlich am 30. November - für Neuanträge auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in der vierten Klasse:
jährlich am 30. September
Anmeldung
Vor dem Anmeldezeitraum informiert das Schulamt die Eltern über die nächstgelegene weiterführende Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Es wird empfohlen, das Kind an einer dieser Schulen anzumelden.
Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Schule an. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:
- Elternbenachrichtigung
- Original und Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
- Halbjahreszeugnis
- kommunaler Anmeldeschein
Alle weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldung entgegen.
Aufnahme
Nach dem Anmeldezeitraum informieren die Schulen die Eltern über die Aufnahmeentscheidung. Im Fall einer Ablehnung durch eine Gesamtschule ist es wichtig, dass die Eltern ihr Kind danach an einer Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium anmelden.
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Downloads und Infos
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