Hierbei handelt es sich um eine behördliche Dienstleistung für andere Vollstreckungsbehörden und Gläubiger*innen (siehe unten) im Rahmen eines Vollstreckungsersuchens für im Verwaltungszwangsverfahren beitreibbare Geldforderungen.

 

Benötigte Dokumente

  • Vollstreckungsersuchen

    Das Vollstreckungsersuchen muss eine hinreichend genaue Bezeichnung des Schuldgrundes (Einzelheiten zum Grundlagenbescheid) beinhalten sowie die Forderungsbeträge und eine Erklärung zur Vollstreckbarkeit. Zum Schuldgrund zählen im wesentlichen vier Elemente: Anspruchsart, Entstehung der Zahlungsverpflichtung, Höhe und Fälligkeit der beizutreibenden Forderung. Bei Bußgeldern ist zudem das Bescheiddatum anzugeben. Der Verzicht auf die Angabe des detaillierten Schuldgrundes kann leider nicht damit gerechtfertigt werden, dass der*die Schuldner*in den Schuldgrund positiv kennen beziehungsweise eigentlich kennen müsste. Die Schriftform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach Absprache mit uns können Sie die Daten auch in elektronischer Form übermitteln.

Informationen rund um die Vollstreckungsamtshilfe

Die Vollstreckungsabteilung der Kämmerei vollstreckt aufgrund ihrer Gebietshoheit für andere Städte und Gemeinden in Deutschland deren Ansprüche in das bewegliche Vermögen der Schuldner*innen innerhalb Kölns. Dies geschieht im Wege der Amtshilfe auf Grundlage von Artikel 35 Grundgesetz, §§ 4 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen.

Forderungsgläubiger*innen in Nordrhein-Westfalen

Wir sind gesetzliche Vollstreckungsbehörde unter anderem für folgende Forderungsgläubiger*innen in Nordrhein-Westfalen:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammern und -innungen, andere berufsständische Kammern
  • Kirchengemeinden
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieur*innen
  • Zweckverbände
  • Versorgungswerke 
  • sowie die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wir sind für diese Gläubiger*innen örtlich zuständig, wenn

  • der*die Schuldner*in in Köln wohnhaft oder ansässig ist oder
  • der*die Gläubiger*in den Sitz in Köln hat und der*die Schuldner*in außerhalb von Nordrhein-Westfalen wohnhaft oder ansässig ist. 

Amtshilfe für andere Behörden

Im Übrigen sind wir nur auf der Grundlage eines Ersuchens einer anderen Vollstreckungsbehörde zur Amtshilfe verpflichtet.

Aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge führen wir die Beitreibung auch für folgende Gläubigerbehörden durch: 

  • Landeskasse Düsseldorf
  • Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG

Wir sind ebenfalls zur Durchführung der Vollstreckung für ausländische öffentliche Stellen verpflichtet, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen und die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung dies vorsehen.

Vorsprache

Gläubigerbehörden wenden sich bitte an das Team Vollstreckungshilfe, Koordination der Vollstreckungsabteilung unter der Rufnummer 0221 / 221-21021.

Gebühren

Gläubiger*innen, die nicht selbst Vollstreckungsbehörden sind, haben je Vollstreckungsersuchen einen Kostenbeitrag von 37 Euro zu zahlen. Der Beitrag wird von uns nach Eingang des Vollstreckungsersuchens mit einer Rechnung angefordert. Gläubiger*innen, die selbst keine Vollstreckungen durchführen oder bei denen keine Gegenseitigkeit der Gebührenbefreiung gegeben ist, sind kostenersatzpflichtig. Der Kostenersatz besteht in Höhe des Betrages, der bei dem*der Schuldner*in nicht beigetrieben werden konnte. Die Vollstreckungsabteilung fordert den Kostenersatz nach Erledigung des Vollstreckungsersuchens bei dem*der Gläubiger*in an.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstreckung
Venloer Straße 151-153
50672 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21564
Telefax
0221 / 221-21540
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Piusstraße)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Hans-Böckler-Platz)
Regionalbahn-Linien RE 22, RB 24, RB 26, RB 48 (Haltestelle Köln West)

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