Beschreibung
Ein von deutschen Eltern adoptiertes Kind, das zum Zeitpunkt des Annahmevertrages noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es sich um eine Volladoption nach § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes vom 5. November 2001 handelt.
Vorsprache
Eine Vorsprache zur Beratung kann in der Abteilung Deutsche Staatsangehörigkeit erfolgen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-23527
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
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