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Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Für Kinder unter 12 Jahren können Sie einen Kinderreisepass beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Kind Sie bei allen Terminen dazu ab Geburt begleiten muss:

  • Beantragung des Passes
  • Austausch des Passfotos
  • Änderung von Größe und Augenfarbe im Pass

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 der Kinderreisepass nicht mehr beantragt werden kann. Dieser wird durch den Reisepass abgelöst.

Benötigte Dokumente

  • Alter Kinderreisepass

    Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des neuen Kinderreisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

  • Geburtsurkunde

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original vorlegen.

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile beziehungsweise der allein erziehungsberechtigten Person

    Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil sein Ausweisdokument im Original vorlegt und von dem Elternteil, der nicht mitkommt, die Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie mitbringt. Weitere Informationen und besondere Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung.

  • Einverständniserklärung des zweiten Elternteils

    falls die Antragstellung durch nur einen Elternteil erfolgt. Eine Einverständniserklärung können Sie im Downloadservice herunterladen. Weitere Informationen und besondere Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung.

  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht

    wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Unter "Passfotos - analog und digital" finden Sie Informationen zur Möglichkeit, Passbilder digital übermitteln zu lassen.

  • Verlustanzeige

    Diese ist erforderlich, wenn der alte Pass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.

  • Bescheinigung der Polizei

    falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Passfotos - analog und digital

Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.

Für die Fertigung von Passfotos steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Kundenzentrums weitergeleitet. Die Kosten für die ausschließlich digitalen Passfotos betragen 7 Euro. Diese zahlen Sie bitte mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung. Der Self-Service-Terminal im Kundenzentrum ist zur Herstellung von biometrietauglichen Passfotos ab dem 6. Lebensjahr geeignet.

Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.

Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln

Ihr Kind muss Sie stets begleiten

Ihr Kind muss Sie bei der Antragstellung begleiten. Auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie der Einbringung eines aktuellen Passfotos ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Sie enthalten Informationen und besondere Regelungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.

Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen

Wichtige Infos zur Gültigkeit und Änderungen

  • Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder.
  • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
  • Der Kinderreisepass kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinderreisepässe, die seit dem 1. Januar 2021 ausgestellt oder verlängert werden, sind 12 Monate gültig. 
  • Eine Aktualisierung des Lichtbildes oder der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
  • Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.

 

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.

Reiseinformationen

Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.

Informationen des Auswärtigen Amtes

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.

Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit. 

Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Samstagsnotdienst entfällt zurzeit

Den Samstagsnotdienst bei der Kfz-Zulassungsstelle können wir zurzeit nicht anbieten.

Vorsprache

Die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, benötigen wir vom anderen erziehungsberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis oder eine Ausweiskopie. Eine Einverständniserklärung können Sie im Downloadservice herunterladen. 

Die Vorsprache des Kindes ist auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie Einbringung eines aktuellen Passfotos zwingend erforderlich.

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Gebühren

13 Euro für Neuausstellungen

6 Euro für die Verlängerung oder Aktualisierung

Zahlungsmittel

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