Beschreibung

Bestimmte Tätigkeiten sind an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. Die angebotene Übersicht soll Ihnen als Orientierung behilflich sein, was erlaubt ist und was nicht.

Was ist an Sonn- und Feiertagen erlaubt und was nicht?

 

Art der Tätigkeitzulässigverboten
private Autowäsche X
Autowaschanlagen an Tankstelle 

X

Wohnungsumzüge X
Mitfahrzentralen X
BräunungsstudiosX 
FitnesscenterX 
SaunenX 
nicht gewerbsmäßige GartenarbeitenX 

 

Folgende Arbeiten sind erlaubt:

  • Betrieb der öffentlichen und privaten Unternehmen des Verkehrs
  • Betrieb von Tankstellen (außer Waschanlagen)
  • Fahrzeugbewachung
  • unaufschiebbare Arbeiten zur Verhütung eines Notstands
  • Arbeiten zur Abwendung von Schäden an Gesundheit oder Eigentum

Unter welchen Umständen auch gewerbliche Arbeiten ausgeführt werden können und wie Sie die dazu nötige Erlaubnis bekommen, das erfahren Sie bei der Bezirksregierung Köln:

Link zur Bezirksregierung Köln

Verstöße gegen die genannten Verbote sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbuße bis zu

1.000 Euro geahndet werden.

Für die Überwachung der Feiertagsbestimmungen sind der Ordnungs- und Verkehrsdienst, die Gewerbeabteilung und die Polizei zuständig.

Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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