Beschreibung
Für größere Mengen aufsteigender Kinderballons ist im Regierungsbezirk Köln eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich.
Wann brauchen Sie eine Freigabe?
Eine Freigabe ist erforderlich,
- wenn das Vorhaben mehr als 500 Ballons umfasst oder
- wenn das Vorhaben im Umkreis von 15 Kilometern (Schutzbereich) um Regionalflughäfen oder Militärflugplätze oder internationale Verkehrsflughäfen stattfindet (wie etwa den Flughafen Köln/Bonn).
Ansprechpartner:
Deutsche Flugsicherung GmbH
Niederlassung Köln Bonn
Heinrich-Steinmann-Straße
51147 Köln
Was müssen Sie beachten?
Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS folgende Informationen:
- Geplanter Zeitraum und Datum des Aufstiegs.
- Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, eventuell geographische Koordinaten).
- Anzahl der Ballons.
- Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon-, Telefaxnummer).
Die Freigabe gilt als erteilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen oder -plätze stattfinden und folgende Auflagen erfüllen:
- Die Ballons dürfen nicht gebündelt werden (Ballontrauben).
- Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden.
- Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall oder Wunderkerzen) an den Ballons befestigt werden.
- Es dürfen keine Anhänger benutzt werden, die Postkartengröße (DIN A 6) überschreiten.
- Das Auflassen von sogenannten Himmelslaternen ist aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht gestattet.
Gebühren für die Erlaubniserteilung werden nicht erhoben.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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