Beschreibung
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist verloren gegangen oder wurde entwendet.
Benötigt werden
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
-
Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
-
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
-
Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
-
Gegebenenfalls die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer Polizeidienststelle
Eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungbescheinigung Teil II müssen Sie bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides Statt leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.
Die abhanden gekommene Bescheinigung wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Etwa 3 Wochen nach der Verlustmeldung kann die neue Bescheinigung ausgehändigt werden.
Die Umschreibung des Fahrzeugs auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich.
Vorsprache
Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen möglich!
Sie ist nur dann möglich, wenn eine notariell bestätigte eidesstattlichen Versicherung vorliegt. Die Vertretungsvollmacht muss ebenfalls vorgelegt werden.
Gebühren
Für die neue Zulassungsbescheinigung II und die zwingend neu auszustellende Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) fallen Gebühren in Höhe von 69,70 Euro an (58,80 Euro + 10,90 Euro).
Muss zusätzlich eine Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung I aufgenommen werden, erhöhen sich die Gebühren noch um 2,50 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN-Nummer) oder GeldKarte entrichtet werden.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
-
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich!
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
-
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Ähnliche Dienstleistungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
Fahrplanschnellsuche
