Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenIhre Zulassungsbescheinigung Teil I ist verloren gegangen oder wurde entwendet.
Benötigt werden
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Zulassungsbescheinigung Teil II
bei finanzierten Fahrzeugen ersatzweise eine Bestätigung Ihres Finanzierungspartners wie zum Beispiel Bank oder Leasinggeber, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen.
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Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters
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Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
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Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
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Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
Verlusterklärung ist erforderlich
Ein Formblatt zur Verlusterklärung haben wir für Sie vorbereitet. Sie können es oben in der Rubrik "Download-Service" aufrufen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Besuch der Zulassungsstelle mitbringen. Natürlich erhalten Sie den Vordruck auch in der Zulassungsstelle.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.Seit dem 23. Mai 2014 können Sie als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen.
Gebühren
10,90 EuroEventuell zusätzlich 2,50 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung.Die Gebühren können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich!
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Terminvereinbarung online
Online Anwendungen
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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