Beschreibung
Einige Zulassungs-Angelegenheiten können Sie im Rahmen der iKfz-Angebote online durchführen, damit wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle für diese Anliegen grundsätzlich entbehrlich.
Was brauchen Sie für das Online-Verfahren?
Für alle Angelegenheiten - außer Abmeldung/Außerbetriebsetzung - benötigen Sie
- einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
- ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit "AusweisApp2".
Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
- gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 1. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 1. Januar 2018 im Umlauf ist
- sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Für eine Abmeldung/Außerbetriebsetzung ist bis auf weiteres die Notwendigkeit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (elektronische Identifikation) ausgesetzt. Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit dem 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Sollten Sie mit der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle per E-Mail. Die Kfz-Zulassungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link:
Direkt zu iKfz - internetbasierte Fahrzeugzulassung
Diese Anliegen können Sie mit iKfz online erledigen
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.