Gärtnerinnen, Gärtner, Bildhauerinnen, Bildhauer, Steinmetzinnen, Steinmetze, Bestatterinnen, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende benötigen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen eine Zulassung. Diese erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Gleichzeitig regelt die Zulassung, welche Tätigkeiten Sie ausführen dürfen.Die Zulassung erfolgt durch einen Zulassungsbescheid und muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Vorrausetzungen

Zugelassen werden Gewerbetreibende, die

  • in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind,
  • selbst oder deren fachliche Vertreterinnen oder Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben, in die Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen und
  • eine Gewerbeanmeldung sowie
  • eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Sie haben noch Fragen? Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 0221 / 221-28712 sowie -23193.

Gebühren

Gebühren werden in Höhe von 42 Euro fällig, die gegen Rechnung zu überweisen sind oder mit der EC-Karte bei der Stadtkasse in Chorweiler beglichen werden können. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Rechtliche Voraussetzungen

Friedhofssatzung der Stadt Köln

Friedhofssatzung vom 24. April 2014

Kontakt und Erreichbarkeit