An Ihrer Windschutzscheibe befand sich kein städtischer Hinweiszettel, sondern eine Zahlkarte der Polizei.
In diesem Fall hat die Polizei eine Verkehrsordnungswidrigkeit (etwa einen Parkverstoß oder eine TÜV / AU - Überschreitung) bei Ihrem Fahrzeug festgestellt. Wenn Sie dazu eine Frage haben, dann wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.
Die Zahlungsverpflichtung besteht im Falle einer Zahlkarte gegenüber der Polizei.
Wenn Sie nicht zahlen ...
Wenn Sie den auf der Zahlkarte angegebenen Betrag nicht fristgerecht an die Polizei zahlen, dann wird diese den Vorgang an unsere Bußgeldstelle zur weiteren Bearbeitung abgeben.
Die Bußgeldstelle fertigt einen entsprechenden Bescheid und fordert Sie zur Zahlung auf. Eine weitere Anhörung erfolgt nicht mehr.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zum
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Bußgeldstelle
Gottfried-Hagen-Straße 48
51105 Köln -
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- Telefon
- siehe Anschreiben/Bescheid
- Telefax
- 0221 / 221-27209
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Bußgeldstelle
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk-Post), Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll, Salmstraße), Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19, RB 25 (Haltestelle Bahnhof Trimbornstraße)