An Ihrer Windschutzscheibe befand sich kein städtischer Hinweiszettel, sondern eine Zahlkarte der Polizei.

In diesem Fall hat die Polizei eine Verkehrsordnungswidrigkeit (etwa einen Parkverstoß oder eine TÜV / AU - Überschreitung) bei Ihrem Fahrzeug festgestellt. Wenn Sie dazu eine Frage haben, dann wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.

Die Zahlungsverpflichtung besteht im Falle einer Zahlkarte gegenüber der Polizei.

Wenn Sie nicht zahlen ...

Wenn Sie den auf der Zahlkarte angegebenen Betrag nicht fristgerecht an die Polizei zahlen, dann wird diese den Vorgang an unsere Bußgeldstelle zur weiteren Bearbeitung abgeben.

Die Bußgeldstelle fertigt einen entsprechenden Bescheid und fordert Sie zur Zahlung auf. Eine weitere Anhörung erfolgt nicht mehr.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zum

Bußgeldbescheid

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bußgeldstelle
Gottfried-Hagen-Straße 48
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Anschreiben/Bescheid
Telefax
0221 / 221-27209
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk-Post), Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll, Salmstraße), Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19, RB 25 (Haltestelle Bahnhof Trimbornstraße)

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