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Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten an bestimmte Empfänger*innen haben Sie ein Widerspruchsrecht.

 

Widerspruch einlegen oder zurückziehen – wie es geht

Den Widerspruch erklären können Sie jederzeit, nicht nur bei einer An- oder Ummeldung. Füllen Sie dazu einfach den Onlineantrag aus. Sie finden ihn unter "Downloads und Infos".

Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen.

Wogegen können Sie widersprechen?

Sie haben ein Widerspruchsrecht:

  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen Ihre Familienangehörigen (Ehepartner*in, minderjährige Kinder, Eltern) angehören, wenn Sie selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig sind. Dies gilt nicht, soweit die Daten zur Erhebung der Kirchensteuer der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Absatz 3 BMG);
  • gegen die Übermittlung Ihres Vor- und Nachnamens, falls vorhanden, Ihres Doktorgrads sowie Ihrer Anschrift an Parteien, Wählergruppen und andere Träger*innen von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 50 Absatz 5 BMG);
  • gegen die Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG);
  • gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 50 Absatz 5 BMG);
  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und kein Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zum freiwilligen Wehrdienst erhalten möchten (§ 36 Absatz 2 BMG).

Besondere Fristen

Gegen die Datenweitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr können Frauen und Männer widersprechen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 

Zum 31. März eines Jahres erfolgt automatisch eine Datenweitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, soweit gegen die Weitergabe kein Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch muss folglich bis zu diesem Stichtag spätestens eingereicht sein.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Kosten entstehen Ihnen in allen Fällen nicht.

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos