Sie möchten zwei Fahrzeuge mit ein und derselben Erkennungsnummer ausstatten?

Bitte beachten Sie, dass dabei immer nur ein Fahrzeug im öffentlichen Raum betrieben werden darf!

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I beider Fahrzeuge

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II beider Fahrzeuge

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung beider Fahrzeuge

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Versicherungsbestätigung für beide Fahrzeuge

  • Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer

  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

    bei Minderjährigen

  • Bisherige Kennzeichenschilder beider Fahrzeuge

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Das Mandat ist nur erforderlich, wenn mit der Zuteilung eines Wechselkennzeichens auch die Zulassung eines anderen Fahrzeuges erfolgt.

Weitere Informationen zum Wechselkennzeichen

Da eine komplette Darstellung der Thematik "Wechselkennzeichen" an dieser Stelle nicht möglich ist, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns über das folgende Kontaktformular:

Gesichertes Kontaktformular an die Zulassungsstelle

SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie unter "Downloads und Infos". Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer vorzulegen sind.

Gebühren

Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 66 Euro an.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos