Sie sind noch keine 17 Jahre alt und möchten sich bereits jetzt für den Wehrdienst erfassen lassen?

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag des Wehrpflichtigen

  • Kopie Ihres Personalausweises

  • Vollmacht aller Erziehungsberechtigten

  • Kopie der Personalausweise aller Erziehungsberechtigten

Zusätzliche Informationen

Wir übermitteln jedes Vierteljahr die Daten aller deutschen, männlichen Personen, die 17 Jahre alt wurden, an das Kreiswehrersatzamt. Diese Daten bestehen aus Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und der aktuellen Anschrift. Zu dieser Datenübermittlung sind wir gesetzlich verpflichtet und dieser Vorgang läuft soweit ganz automatisch ab, ohne dass Sie hierzu aktiv werden müssen.

 

Bevor Ihre Daten an das Kreiswehrersatzamt geschickt werden, werden Sie schriftlich darüber informiert. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, diese Daten zu prüfen, sich zu äußern und offenkundige Fehler berichtigen zu lassen.

 

Melden Sie sich nicht, dann werden die Daten sechs Wochen nach Quartalsbeginn an das Kreiswehrersatzamt übersandt. Von dort erhalten Sie dann ein Schreiben zur Wehrerfassung.

 

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich vor dem 17. Geburtstag für den Wehrdienst zu melden. Dies müssen Sie jedoch bei uns besonders beantragen. Wir leiten Ihr Anliegen und Ihre Daten dann an das Kreiswehrersatzamt weiter, damit Sie vorzeitig Ihren Wehrdienst antreten können.

Nützliche Links

Auf den Seiten der Bundeswehr finden Sie Informationen hierzu im Bereich Verwaltung.

 

Die Internetseiten der Kreiswehrersatzämter informieren Sie über den Wehrdienst und die Wehrerfassung.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können ihren Antrag auch schriftlich an uns richten. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Einwohnerwesen unter 0221 / 221-21895.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 1 und 15 des Wehrpflichtgesetzes.